Beschlussvorschlag:

 

 Zu 1)

 

I.             Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

1.1              Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zur Erweiterung der Wohnbauflächen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.            Ergebnisse der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

 

 

Zu II.a.1)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Ausräumung landesplanerischer Bedenken mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.2)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Darstellung der Flächennutzungsplanänderung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.3)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Umweltprüfung und zum Umweltbericht mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.4)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserrisko und Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.b)                 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Ableitung des Oberflächenwassers vom Grundstück der Kirche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu II.c.1)              Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Denkmalämter mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.c.2)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.d)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e.1)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e.2)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e.3)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.f)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.g)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Pumpwerk mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu IV.a)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c.1)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Entwässerung und zur Bedeutung des Pumpwerks mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c.2)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserrisiko mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Lagerhalle mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu VI.a.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die

                 Anregungen zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung

                 entsprochen wurde.

Zu VI.a.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die

                      Anregungen zur  Einhaltung der Immissionswerte mit den

                      Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu VI.a.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die

                      Anregungen zur Schleuse und der Fischaufstiegsanlage mit den

                      Ausführungen der Verwaltung

                      entsprochen wurde.

 

Zu VI.b.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Entwässerung und zur Bedeutung des Pumpwerks mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu VI.b.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserrisiko mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu VII)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.

 

Zu VIII)       Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Einhaltung der Immissionswerte mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.

 


Über den Antrag gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.