Sitzung: 05.04.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 0614/2022
Beschlussvorschlag:
Zu 1)
I. Ergebnisse
der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
1.1
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zur Erweiterung
der Wohnbauflächen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II. Ergebnisse
der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Zu II.a.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregungen zur Ausräumung landesplanerischer Bedenken mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.a.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregungen zur Darstellung der Flächennutzungsplanänderung mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.a.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregung zur Umweltprüfung und zum Umweltbericht mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.a.4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregung zum Hochwasserrisko und Hochwasserschutz mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregung zur Ableitung des Oberflächenwassers vom Grundstück der
Kirche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.c.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregung zur Beteiligung der Denkmalämter mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.c.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregungen zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
Zu
II.d) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregungen zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.e.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregungen zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu
II.e.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen zum Artenschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.e.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.f) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregungen zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu
II.g) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregungen zum Pumpwerk mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu
IV.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregung zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu
IV.b.1) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Naturschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
IV.b.2) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
IV.c.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregung zur Entwässerung und zur Bedeutung des Pumpwerks mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
IV.c.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregung zum Hochwasserrisiko mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu
IV.c.3) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Lagerhalle mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
VI.a.1) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregungen zum Naturschutz mit den Ausführungen
der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu VI.a.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregungen zur Einhaltung der Immissionswerte mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu VI.a.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregungen zur Schleuse und der
Fischaufstiegsanlage mit den
Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu
VI.b.1) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Entwässerung und zur
Bedeutung des Pumpwerks mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
VI.b.2) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserrisiko mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
VII) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt
fest, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.
Zu
VIII) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregungen zur Einhaltung der Immissionswerte mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf der 69. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634) als 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich
am Rhein.
Über den Antrag gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.