Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag (BGE-Fraktion)

Der Schulausschuss möge beschließen die Verwaltung wie folgt zu beauftragen:
Kurzfristig, mit der Lehrerschaft der Luitgardisschule Maßnahmen zur Erhaltung der Selbstständigkeit zu ergreifen und die Lehrerschaft bei der Umsetzung der geplanten Konzepte und Steigerung der Attraktivität des Schulstandortes aktiv zu unterstützen.

Die Verwaltung möge sich mit der Hauptdezernentin der Bezirksregierung in Verbindung setzen um die neue Sachlage zu erklären und die neuen Konzepte zu erörtern. Das Ziel ist eine Verlängerung der Sondergenehmigung zu erwirken, welche ein Jahr über den aktuell bewilligten Zeitraum hinaus geht, um beurteilen zu können, ob die geplanten Maßnahmen der Lehrerschaft greifen und zu höheren Anmeldezahlen führen.
Die Verwaltung informiert in der kommenden Sitzung des Schulausschusses am 07.06.2022 über die Ergebnisse.
Zum Frühjahr 2023 berichtet die Verwaltung der Bezirksregierung sowohl über das Fortschreiten der neu angelaufenen Konzepte als auch über die Realzahlen der Kita-Abgänge der kommenden zwei Jahre.
Sollten die Gespräche mit der Bezirksregierung keine positive Veränderung im Sinne der Eigenständigkeit der Luitgardisschule Elten bringen, möge die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Schulausschusses am 07.06.2022, den eigentlichen Beschlussvorschlag vom 10.05.2022 Ö3, wieder auf die Tagesordnung setzen.

 

Stimmen dafür 12 Stimmen dagegen 2 Enthaltungen 3

 

 

Beschlussvorschlag (Verwaltung)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die schulorganisatorische Maßnahme gem. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 83 Schulgesetz NRW für die beiden folgenden Schulen:

 

- St. Georg-Schule Hüthum, Katholische Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein (Schulnummer: 109885)

 

- Luitgardisschule Elten, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Emmerich am Rhein (Schulnummer: 110050)

 

Die beiden Grundschulen werden ab dem 01.08.2023 auf unbefristete Zeit einen

Grundschulverbund mit dem Namen St. Georg-Schule, Katholische Grundschule mit Gemeinschaftsstandort der Stadt Emmerich am Rhein bilden. Hauptstandort ist die bisherige St. Georg-Schule Hüthum, Georgstraße 2, 46446 Emmerich am Rhein; Teilstandort wird die ehemalige Luitgardisschule Elten, Seminarstraße 21, 46446 Emmerich am Rhein, sein. Der Grundschulverbund wird demnach aus Standorten unterschiedlicher Schularten gebildet. Der

Hauptstandort wird nach den Grundsätzen des katholischen Bekenntnisses (§ 26 Abs. 3 SchulG NRW) und der Teilstandort als Gemeinschaftsschule (§ 26 Abs. 2) geführt.

Die St. Georg-Schule, Katholische Grundschule mit Gemeinschaftsstandort der Stadt Emmerich am Rhein wird mit drei Parallelklassen pro Jahrgang geführt, wobei sich zwei Parallelklassen pro Jahrgang am Hauptstandort und eine Parallelklasse am Teilstandort in Elten befinden werden.

 

Stimmen dafür 3 Stimmen dagegen 12 Enthaltungen 2


Vorsitzende Braun bittet um eine sachliche Argumentation und Diskussion im Sinne der Schülerinnen und Schüler.

 

Herr Hinze weist daraufhin, dass die Vorlage sehr umfangreich ist und dieses Thema bereits in der vergangenen Schulplanungskommission diskutiert wurde. Die Schülerzahlen bieten keine Möglichkeit, die Luitgardisschule eigenständig fortzuführen, sondern entweder die Schließung des Standortes oder die Errichtung einer Verbundschule. Er äußert sich über die Beratungsfolge und den Wunsch, bis zu den Sommerferien eine Entscheidung zu fällen, damit weitere Planungen für Schulen, Eltern und Schüler erfolgen können.

 

Herr Gerritschen weiß, dass die Verbundschule unabdingbar ist, stimmt aber bei kommenden Vorschlägen für einen Aufschub der Entscheidung um vier Wochen.

 

Herr Terhorst stellt, nach mehreren Telefonaten mit der Bezirksregierung Düsseldorf, einen eigenen Beschlussvorschlag der BGE vor:


„Der Schulausschuss möge beschließen die Verwaltung wie folgt zu beauftragen:
Kurzfristig, mit der Lehrerschaft der Luitgardisschule Maßnahmen zur Erhaltung der Selbstständigkeit zu ergreifen und die Lehrerschaft bei der Umsetzung der geplanten Konzepte und Steigerung der Attraktivität des Schulstandortes aktiv zu unterstützen.

Die Verwaltung möge sich mit der Hauptdezernentin der Bezirksregierung in Verbindung setzen um die neue Sachlage zu erklären und die neuen Konzepte zu erörtern. Das Ziel ist eine Verlängerung der Sondergenehmigung zu erwirken, welche ein Jahr über den aktuell bewilligten Zeitraum hinaus geht, um beurteilen zu können, ob die geplanten Maßnahmen der Lehrerschaft greifen und zu höheren Anmeldezahlen führen.
Die Verwaltung informiert in der kommenden Sitzung des Schulausschusses am 07.06.2022 über die Ergebnisse.
Zum Frühjahr 2023 berichtet die Verwaltung der Bezirksregierung sowohl über das Fortschreiten der neu angelaufenen Konzepte als auch über die Realzahlen der Kita-Abgänge der kommenden zwei Jahre.
Sollten die Gespräche mit der Bezirksregierung keine positive Veränderung im Sinne der Eigenständigkeit der Luitgardisschule Elten bringen, möge die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Schulausschusses am 07.06.2022, den eigentlichen Beschlussvorschlag vom 10.05.2022 Ö3, wieder auf die Tagesordnung setzen.“

 

Frau Wintjens pflichtet den Ausführungen des Bürgermeisters zu. Des Weiteren stehe die Eingangsklasse für das Schuljahr 2022/2023 nur zur Disposition, wenn schulorganisatorische Maßnahmen getroffen werden.

Ein Aufschub gefährdet die Planungssicherheit der Eltern für das kommende Schuljahr. Sollte sich gegen die schulorganisatorische Maßnahme entschieden werden, müssten die angemeldeten Kinder auf die anderen Schulen verteilt werden.

Zudem ist die Eigenständigkeit der St. Georg Grundschule in keinem Fall gefährdet. Ebenfalls werden die Eltener Schüler weiterhin in Elten beschult.

 

Frau Wintjens kritisiert die Aktion des Herrn Papendorf, welcher sich mit einer nicht zuständigen Behörde (Frau Frücht) in Verbindung gesetzt habe, nur, weil er eine Absage von der zuständigen unteren Schulaufsichtsbehörde erhalten habe. Die untere Schulaufsichtsbehörde habe sich für eine gut funktionierende Lösung Gedanken gemacht.

 

Frau Wintjens weist darauf hin, dass man im regen Kontakt mit der Bezirksregierung stehe und kritisiert, dass Herr Papendorf einzelne Zitate aus dem Gespräch mit der Bezirksregierung für seine Ausführung verwendet, jedoch nicht den Tenor des gesamten Gespräches widergespiegelt habe. Zudem vermische er Zuständigkeiten und verdrehe Aussagen zu seinen Gunsten. Innere Schulangelegenheiten und die damit verbundene Konzepterstellung obliegen der jeweiligen Schulleitung. Eine Verwaltung kann eine Schule nicht anweisen, ein Konzept zu erstellen.

Die Faktenlage für Elten ist weiterhin so, dass sich nur 13 Kinder für das nächste Schuljahr angemeldet haben. Damit wird es keine reguläre Eingangsklasse geben. Unabhängig von den gegebenen Prognosen wird die Anzahl an Schülern in Elten in den nächsten Jahren nicht über 92 Schülerinnen und Schüler kommen. 

 

Frau Wintjens stellt heraus, dass für den Grundschulverbund die bessere schulorganisatorische Maßnahme gewählt wurde. Im Zuge der Änderung könne man die Schulen, falls die Zahlen dies zulassen, wieder trennen. Im Zuge der Neugründung wäre dies nicht mehr so einfach möglich. Jedoch müsse man auch berücksichtigen, welche Planungsunsicherheit bei Schulkonzepten und bei Eltern besteht, wenn immer die Trennung der Schulen anstehen könnte.

 

Frau Wintjens weist drauf hin, dass die Bezirksregierung bei dem Beschlussvorschlag der BGE nicht mit im Boot sei.    

 

Frau Wintjens stellt noch einmal heraus, dass für die benannte Konzepterstellung keine Zeit besteht. Zudem befinde sich die Schule derzeit kurz vor den Sommerferien und habe nicht die Kapazitäten so schnell ein Konzept zu planen und umzusetzen.

Man sollte sich lieber darum bemühen, ein funktionierendes Konzept für den Grundschulverbund zu erstellen und möglicherweise dadurch die Zahlen in Elten wieder zu steigern.

 

Herr Hinze möchte klarstellen, dass Aussagen wie „man hätte mit der Bezirksregierung telefoniert und es hätte sich ein Fenster aufgetan“ verwirrend sind, zumal man die Schulträgerprotokolle, Gespräche mit der Bezirksregierung, zur Verfügung gestellt hat und von Seiten der Bezirksregierung durch Frau Wenzel definitiv gesagt wurde, dass es nur zwei Alternativen gibt – die Schließung des Standortes oder die Erhaltung des Standortes über schulorganisatorische Maßnahmen. Am 07. Juni wird die gleiche Fragestellung aufkommen wie heute.

 

Herr Reintjes äußert sich kritisch über die Zahlen der Gebit. Die CDU erwartet höhere Zahlen in den kommenden Jahren als prognostiziert, im Zusammenhang mit den Anmeldezahlen in den Kindergärten. Nach interner Berechnung und vor dem Hintergrund, dass womöglich mehr Niederländer ihre Kinder in Emmerich beschulen werden, aufgrund der Offenen Ganztagsbetreuung, würde die Zahl von 92 überschritten werden können. Sie befürworten den Beschlussvorschlag der BGE und betrachten die Verwaltungsvorlage als problematisch.
Die Verwaltung solle die Zahlen bis dahingehend erneut überprüfen. Es wird unterstellt, dass der Schulstandort Elten klein geredet wird.

Eltern in Elten wollen die Zusammenlegung der beiden Schulstandorte nicht.

 

Frau Wintjens stellt heraus, dass der Fokus auf perspektivische Zahlen ausgelegt wird. Diese sind in der aktuellen Situation total irrelevant. Die aktuell vorliegenden Daten lassen zum Entschluss kommen, dass es einen Verbund geben muss um den Standort in Elten zu halten. Prognostizierte Zahlen für die Zukunft sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausschlaggebend, die aktuellen 13 Kinder werden sich in den kommenden Jahren durch jeden Jahrgang ziehen und nicht einfach ausgeglichen werden können. Das Schulgesetz sagt ganz klar, dass die Schule 92 Schülerinnen und Schüler führen muss. Die Zahlen an denen sich hier festgehalten wird, führen zu einer Verzögerung. Man muss vieles berücksichtigen was geplant werden muss, u. a. die Lehrerpersonalausstattung muss gewährleistet können, die Schulen müssen sich aufstellen können – der Übergang muss gestaltet werden. Sollte die Politik den Beschluss hinauszögern und keinen Beschluss beschließen, dann wird die Bezirksregierung einen Beschluss fassen.
Sollte der Standort geschlossen werden, so gibt es keine Möglichkeit der Beschulung der 13 angemeldeten Kinder in Elten. Und so langsam muss man auch den Eltern mitteilen können, wo ihr Kind denn ab August beschult werden wird.

 

Frau Shwajor teilt mit, dass die Fraktion der Grünen den Antrag der BGE unterstützen. Sie stimmt der Aussage Herrn Reintjes zu, dass die Zahlen in Elten nicht in Stein gefasst sind, sondern sehr flexibel. Elten hätte ihrer Meinung nach eine Sonderregelung verdient, rein geschichtlich schon. Nur wegen der 13 vorliegenden Kinder könne man nicht hingehen und die Schule plötzlich mit Hüthum zusammenführen.

 

Herr Bartels stellt fest, dass einige Dinge vorgefertigt sind. Die Politik, die Eltener und auch die Lehrer etc. kämpfen dafür, dass der Standort eigenständig gehalten wird. Man sollte die Möglichkeit der weiteren vier Wochen nutzen. Es gibt immer noch Möglichkeiten, es zu realisieren. Man kann nicht sagen, es sind nur 13 und man muss es nun beschließen. Es mag zum Ende hin darauf hinauslaufen, aber er bittet um Verständnis dafür, dass man alles dafür tut um dies zu verhindern.

Es kann nicht der Anspruch sein, dass man nur auf Grund von Zahlen so handelt.
Man muss den Schulen und den Lehrern die Möglichkeit nun noch geben, und hofft auf 100 prozentige Unterstützung seitens der Verwaltung.

 

Herr Hinze stellt klar heraus, dass unterstellig behauptet wird, die Verwaltung würde nicht alles dafür tun den Schulstandort zu erhalten. Er stellt klar, dass Gesetz nun mal Gesetz ist, und man sich nicht darüber hinwegsetzen kann. Am Ende wird dann eben die Bezirksregierung entscheiden, wenn kein Beschluss gefasst wird.

 

Herr Gerritschen hat einen eigenen Beschlussvorschlag gefasst, welchen er in einer kurzen Unterbrechung den anderen Fraktionen zukommen lassen möchte.

 

Herr Hinze verneint die Bitte der Unterbrechung, da die Mehrheit den Wunsch hegt die Diskussion auf den 07. Juni zu vertagen. Bis dahin kann man unter einander in den Fraktionen diskutieren.

 

Vorsitzende Braun teilt mit, dass der Beschlussvorschlag des Herrn Gerritschen an die Fraktionen weitergegeben wird.

 

Herr Terhorst bedankt sich bei Frau Shwajor, dass sie Elten weitere vier Wochen gibt. Er stellt gegenüber Frau Wintjens klar, dass er kein Gegner der Verbundschule ist und sich am 07. Juni, sollte es keine anderen Möglichkeiten geben, sehr aktiv für ein gutes Gelingen der Verbundschule einsetzen wird.

 

Herr Rempe findet eine Vertagung der Entscheidung nicht gut. Man wisse bereits jetzt, welche zwei Optionen es gibt und welche Konsequenz sich daraus nur ziehen lässt. Er möchte gerne die Meinung des Herrn Nadorp, als Schulleiter von Hüthum, über die Vertagung erfragen.


Herr Nadorp äußert sich, dass ihm an einer schnellen Entscheidung gelegen wäre. Das Thema beschäftigt schon lange und auch er hätte gerne Planungssicherheit.

 

Frau Hendricks äußert sich dazu, dass die Eltern der Schüler komplett ins kalte Wasser geworfen wurden. Man hat keinerlei Informationen bekommen, Elternvertreter und Lehrer hatten keine Möglichkeiten sich zusammenzusetzen. Natürlich möchten die Eltern die Eigenständigkeit behalten, aber unter keinen Umständen eine Schließung riskieren.

 

Frau Braun lässt über beide Beschlussvorschläge abstimmen.