Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand im Bereich Asyl (Flüchtlinge aus der Ukraine) zur Kenntnis.

 


Herr Dahms erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation im Rahmen des Sachstandsberichts „Flüchtlinge aus der Ukraine“ zunächst die Ausgangslage Mitte Februar 2022. Grundsätzliches sei bereits aus der Vorlage zu entnehmen gewesen.

Er weist darauf hin, dass Mitte Februar 2022 29 Ukrainer*innen in Emmerich am Rhein leben und führt im Weiteren die Zahlen der bisher untergebrachten Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften an, Ukrainer*innen gehörten zu diesem Zeitpunkt nicht zu dem untergebrachten Personenkreis.

Die Kapazitäten im Hinblick auf die Unterbringungsmöglichkeiten in einer Gemeinschaftsunterkunft seien zu diesem Zeitpunkt so gut wie erschöpft gewesen. Dies stehe in Verbindung mit der Überlassung von Unterkünften an den Fachbereich 6 bzgl. des Brandes in der Obdachlosenunterkunft sowie der Kontrolle bzw. Schließung von Leiharbeiterwohnungen. Da die Erfüllungsquote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz mit 99,19 % zu diesem Zeitpunkt erreicht gewesen sei, habe der Raum zur Verfügung gestellt werden können.

Er weist daraufhin, dass die Aufgabenerfüllung im Fachbereich Arbeit und Soziales aufgrund von Personalvakanzen seit zwei Jahren in diesem Aufgabenbereich erschwert sei.

In der darauffolgenden Folie stellt er die zeitlichen Abläufe seit Kriegsausbruch am 24.02.2022  zu Hilfsangeboten, wie z.B. die Einrichtung der zentralen Mailadresse für Fragen und Hilfsangebote an Vertriebene, zur Einrichtung eines Krisenstabes und eines runden Tisches für Ehrenamtliche und Beschäftigte der freien Wohlfahrtsverbände sowie das Eintreffen von Flüchtlingen bei Verwandten in Emmerich am Rhein, aber auch die erste Zuweisung von Kriegsflüchtlingen über die Bezirksregierung in Arnsberg dar.

Im Weiteren weist er anhand einer Grafik auf den sprunghaften Anstieg der Geflüchteten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hin. Wie man sehen könne, gab es im Januar 2022 182 Geflüchtete in Emmerich am Rhein. Diese Zahl habe sich im Mai 2022 auf 386 Geflüchtet mehr als verdoppelt. 

Davon seien im Januar 2022 182 Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Emmerich am Rhein untergebracht gewesen, wohingegen aktuell 175 geflüchtete Ukrainer*innen privat wohnen würden und sich 211 Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften befänden.

Er weist daraufhin, dass private Wohnungsgeber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung im Hinblick auf die Unterkunftskosten hätten. Da die private Unterbringung jedoch ein sehr wichtiger Baustein in der Bewältigung des Zustroms der Geflüchteten sei, wollten die Kommunen im Kreis Kleve den Wohnungsgebern ein Angebot zur Beteiligung zumindest an den Energiekosten unterbreiten.

Dieses Angebot sei bereits erfolgt.

Im Weiteren erläutert er, dass wie bereits dargestellt vor Beginn des Krieges die Erfüllungsquote, die sich an der Gesamtzahl derer, die in NRW untergebracht werden müssen errechnet, bei 99,19 % lag. Nun jedoch aufgrund der neuen Berechnung bei 82,25 % läge und die Aufnahmepflicht aktuell damit bei 56 Personen bestünde.

Mit den nächsten Folien stellt er die aktuellen Zahlen bezüglich der sich in Emmerich am Rhein aufhaltenden ukrainischen Flüchtlingen und deren Altersstruktur dar. Er erläutert, dass die 215 Flüchtlinge sich in 22,8 % Männer (49 Männer), 40 % Frauen (86 Frauen) und 37,2 % Kinder und Jugendliche (80 Kinder und Jugendliche) aufteilen.

In der weiteren Folie erläutert er die Vorgehensweise bzgl. der Unterbringungskapazitäten und weist daraufhin, dass aufgrund der Situation damit zu rechnen war, dass mit einer sehr kurzen Vorlaufzeit Flüchtlinge unterzubringen gewesen wären, sodass als Sofortmaßnahme die Turnhalle in Elten als Notunterkunft vorbereitet wurde. Insgesamt konnten mit Hilfe des Fachbereichs Immobilien 111 Betten als Kapazitäten neu geschaffen werden.

Als Vergleichszahlen weist er zudem insbesondere auf die Zuweisungen im Jahr 2020 mit 28 Personen, im Jahr 2021 mit 47 Personen und im Jahr 2022 bis 16.05.2022 auf bereits 58 Personen hin.

Der weiteren Folie könne man die die aktuellen Belegungszahlen der Landeseinrichtungen entnehmen, die doch im Gegensatz zur 12. und 13.Kalenderwoche wieder erheblich gesunken seien, hierbei handele es sich jedoch lediglich um eine Momentaufnahme, die sich aufgrund veränderter Flüchtlingsströme jederzeit ändern könne. Trotzdem sei in der vorangegangenen Woche aufgrund des erkennbaren Trends die Entscheidung gefallen, die Turnhalle in Elten wieder freizugeben, sodass Vereine und die Schule den Regelbetrieb wiederaufnehmen können.

Da die durch die Flüchtlingskrise ausgelösten Mehraufgaben das täglich Geschäft überstiegen, wurde der Asylbereich durch Personal aus anderen Aufgabenbereichen des Fachbereiches 7 aufgestockt. Es kam zur Einbindung des kompletten Leitungsteams des Fachbereichs 7 zudem konnten durch Einsatz von externem eingekauften Personal die Aufgaben bewältigt werden.

Die Zusammenarbeit mit anderen Fachbereich, sowie Stabstellen, den Ehrenamtlichen, der Ausländerbehörde und dem Kommunalen Integrationszentrum wird in der weiteren Folie dargestellt.

Herr Dahms erläutert, dass die meisten Ukrainer*innen von der Ausländerbehörde noch erkennungsdienstlich behandelt werden müssten. Zum 01.06.2022 sei der Rechtskreiswechsel dieser Personengruppe ins Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) geplant. In diesem Zusammenhang weist er auf die Änderungen, wie z.B. die Möglichkeit einer eigenen Wohnungsanmietung, der Zugang zu anderen Sozialleistungen usw. hin. Dieser Rechtskreiswechsel stelle jedoch auch einen weiteren Kraftakt für die Verwaltung dar, da aufgrund des mehr als kurzen Vorlaufs (Rechenlauf am 24.05.2022) der Wechsel 01.06.2022 zum SGB II bzw. SGB XII nicht sofort vollzogen werden kann, dies habe aber keine nachteiligen Auswirkungen auf die Geflüchteten.

Für alle nach dem 01.06.2022 ankommenden Ukrainer*innen bedeutet dies, dass diese sofort dem Rechtskreis SGB II zugehörig sind.

   

Die stellvertretende Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Dahms für die Ausführungen und möchte gerne wissen, ob bekannt sei, wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge derzeit gesamt betreut würden.

Herr Dahms teilt mit, dass er eine genaue Anzahl nicht nennen könne, da diese Betreuung in dem Aufgabenbereich des Jugendamtes läge, allerdings würde er von einer derzeitigen Zahl unter zehn ausgehen, da der Bestand aktuell sehr gering sei.

Im Weiteren möchte die stellvertretende Vorsitzende wissen, wann die SGB II- Empfänger mit der Sonderzahlung bzgl. der Energiekosten rechnen können. Herr Dahms teilt mit, dass mit diesem Zuschuss im Juli gerechnet werden könne.

 

Mitglied Reintjes würde gerne wissen, wann mit dem Abschluss der Instandsetzung der Unterkunft Tackenweide 17 zu rechnen sei. Herr Dahms erläutert, dass es sich hierbei um die Obdachlosenunterkunft handele und 2023 mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen sei.

 

Mitglied Papendorf bedankt sich für die Ausführungen und die geleistete Arbeit und bittet um Überlassung der Powerpoint-Präsentation. Dies wird ihm zugesagt.

 

Die stellvertretende Vorsitzende möchte gerne wissen, ob eine Besserung der personellen Situation in Aussicht sei indem sich Bewerber auch für diesen Bereich interessieren. Herr Dahms teilt mit, dass die Bewerberlage derzeit sehr angespannt sei, große personelle Lücken seien vorhanden. Eine zeitnahe Änderung sei nicht zu erwarten.