Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die beigefügte überarbeitete Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Emmerich am Rhein.

 

 


Vorsitzende Siebers führt aus, dass sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe mit der Thematik beschäftigt hat, um einen Kompromiss für den Erhalt und die Verbesserung der Baumschutzsatzung zu finden. Der Kompromissvorschlag wurde der Verwaltung übermittelt und findet sich in der Anlage 1 der Vorlage in einer Gegenüberstellung wieder.

 

Mitglied Peters meldet sich zu Wort und teilt mit, dass er leider nicht im Thema ist und die Mitglieder der CDU-Fraktion, die an dem politischen Vorschlag mitgewirkt haben, urlaubsbedingt an der Sitzung nicht teilnehmen können. In der Fraktionssitzung wurde über den Punkt beraten und wird dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen. Insbesondere geht es der CDU-Fraktion u. a. um die Grundstücke unter 400 qm Größe (§ 2 Geltungsbereich) und um die Kosten.

 

Auch Mitglied Bartels teilt für die BGE-Fraktion mit, dass man dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird. Die Verwaltungsvorlage ist seiner Meinung nach ein Rückschritt. Überfraktionell waren sich die Fraktionen alle einig, dass man gemeinsam erarbeiteten Beschlussvorschlag zustimmt. Dieser wurde allerdings von der Verwaltung zu 80 % wieder verändert.

Jeder Bürger soll unmissverständlich sofort erkennen, war er tun darf und was nicht. Ferner sollte die Baumschutzsatzung keine Gebühren beinhalten. Auch die 400 qm Grenze ist wichtig, da sofort erkennbar ist, was ich darf und nicht darf. Eine zu umfangreiche Baumschutzsatzung ist nicht hilfreich. Seine Fraktion wird den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen und regt an, den gemeinsam erarbeiteten Beschlussvorschlag zum Beschluss zu erheben.

 

Mitglied Gerritschen schlägt vor, jeden einzelnen Paragraphen der Baumschutzsatzung durchzugehen und bei Bedarf, die Meinung von Herrn Helmich anzuhören.

 

Herr Bartel geht auf die Verwaltungsvorlage/Synopse ein. Er hat aus der Diskussion mitgenommen, dass zum einen die 400 qm Grundstücksgröße und zum anderen die Gebühren kritisch betrachtet werden. In der Synopse kann man erkennen, dass das Kommunalabgabengesetz und die Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Emmerich am Rhein aufgenommen sind. Er regt an, die Diskussion hinsichtlich der Gebühren im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten, da es den städtischen Haushalt betrifft.

Nunmehr geht er auf die einzelnen Paragraphen in der Synopse ein.

In § 1 wurde eine Ergänzung um das Kommunalabgabengesetz vorgenommen. Der § 2 wurde um das Gemeindegebiet der Stadt Emmerich am Rhein ergänzt; damit sind die Grenzen des Gemeindegebietes gemeint, in denen die Baumschutzsatzung gilt. Ferner gibt es Geltungsbereiche rechtskräftiger Bebauungspläne. Dort gibt es entsprechende Übersichtspläne, die im Internet abrufbar sind. In diesen ist ersichtlich, wo ein Bebauungsplan gilt oder nicht. Es gibt dann noch den im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Der Beginn und das Ende eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils kann nicht genau dargestellt werden. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass die Rechtsprechung eine Aussage darüber macht, wie dies zu definieren ist. Es kann keine pauschale Aussage gemacht werden, in welchen Bereich die Baumschutzsatzung gilt oder nicht gilt; dies muss von Fall zu Fall immer geprüft werden. Somit kann eine entsprechende Übersichtskarte hierfür nicht online gestellt werden.

Von der überfraktionellen Zusammenarbeit wurde herausgearbeitet, dass die Baumschutzsatzung nicht für Grundstücke über 400 qm gelten soll. Die Verwaltung hat diese Formulierung wieder herausgenommen, da Baugrundstücke durchaus auch aus mehreren Flurstücken bestehen können und dadurch die Eingrenzung der qm umgehen könnte. Zum anderen ist sowohl in der alten als auch neuen Baumschutzsatzung festgeschrieben, dass Bäume, die näher als 8 m an einem Gebäude stehen, gefällt werden dürfen. Mit dieser Regelung kann man zum einen den Vorschlag von Herrn Helmich (mehrere Grundstücke von 400 qm sind wertvoll) stützen und zum anderen muss die Bausubstanz und die Belichtung der Räumlichkeiten geschützt werden. Für unbebaute Grundstücke unter 400 qm gilt, dass die Baumfällung ohne weiteres möglich ist.

Mitglied Wittke führt an, dass ihre Fraktion mit der 8 m-Reglung einverstanden ist.

Mitglied Pooth kann sich für seine Fraktion ebenfalls der 8 m-Regelung anschließen.

Mitglied Bartels regt für seine Fraktion an, sowohl die 400 qm Grundstücksgrößen-Regelung als auch die 8 m-Regelung aufzunehmen.

Mitglied Straver teilt mit, dass der Grundgedanke der ist, dass Grundstückseigentümer ihren Baum, welcher nicht unter die Baumschutzsatzung fällt, frühzeitig entfernen und einen neuen Baum pflanzen, bevor dieser unter die Baumschutzsatzung fällt. Von daher hält er die 400 qm Grundstücksgrößen-Regelung für wichtig.

Mitglied Gerritschen teilt ebenfalls mit, dass die 8 m-Regelung durchaus ausreichend ist.

Herr Helmich wirft ein, dass nicht die Grundstückseigentümer sondern die Bäume durch eine Baumschutzsatzung geschützt werden sollen. Fakt ist, dass die Stadt Emmerich am Rhein im Vergleich zu anderen Städten über viel zu wenig Grün verfügt.

 

Im weiteren geht Herr Bartel auf den § 3 Abs. 3 der Baumschutzsatzung ein. Neu hinzu gekommen ist, dass auch Birken, Pappeln und Weiden mit Ausnahme von Kopf- und Trauerweiden, sowie Obstbäume mit Ausnahme von Walnssbäumen und Esskastanien, die nicht unter die Satzung fallen. Da Pappeln relativ schnellwachsend sind sollen diese nicht unter die Baumschutzsatzung fallen.

Mitglied Helmich kann nicht nachvollziehen, dass Pappeln nicht unter die Baumschutzsatzung fallen. Er berichtet von einer Pappel, die über 100 Jahre alt ist und einen dementsprechenden Baumumfang hat.

 

Mitglied Bartels stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung; die Diskussion soll abgebrochen werden und die Verwaltung möge eine Arbeitsgruppe einführen, wo Herr Helmich zu eingeladen wird. Die Arbeitsgruppe wird dann in Zusammenarbeit mit Herrn Helmich einen neuen Entwurf einer Baumschutzsatzung erarbeiten und zur Beratung vorlegen.

 

Mitglied Wittke macht den Einwand, dass sich bereits eine Arbeitsgruppe mit dem Thema beschäftigt hatte und einen guten Vorschlag ausgearbeitet hatte, der bei allen Fraktionen auf Zustimmung gestoßen ist. Sie plädiert dafür, über die gemeinsam von allen Parteien erarbeitete Baumschutzsatzung abzustimmen.

 

Mitglied Jansen stellt den Antrag, die Baumschutzsatzung in der von den Fraktionen abgeänderten Fassung, nicht von der Verwaltung, zu beschließen.

Bürgermeister Hinze  teilt mit, dass demnach auch die Gebührenfreiheit zum Tragen kommen soll. Er weist nochmals darauf hin, dass die Thematik der Gebühren in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses diskutiert werden sollte. Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung sollte hierüber gut nachgedacht werden. Die Kommune ist grundsätzlich gehalten, Gebühren zu erheben und zu erwirtschaften.

Mitglied Jansen stimmt dem zu und somit wird über die Thematik der Gebühren in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten.

 

Vorsitzende Siebers lässt über den Antrag von Mitglied Jansen, die überarbeitete Baumschutzsatzung mit den grünen Korrekturen der Fraktionen zu beschließen abstimmen. Über die Thematik der Gebühren dieser Baumschutzsatzung wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten.