Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die weitere Vorgehensweise der Stadtverwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Begehren des Petenten nicht zu folgen.

 

 


Mitglied Baars teilt mit, dass man in der Fraktion darüber diskutiert hat und es nicht zu verstehen ist, dass außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Straße kein Schutzstreifen für Fahrradfahrer eingerichtet wird. Für ihn stellt sich die Frage, ob die Straße Spyker Weg innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften ist; hier befindet sich ein Schutzstreifen für Radfahrer. Es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.

 

Herr Bartel erklärt, dass die Lobither Straße eine Landesstraße ist und somit dem Landesbetrieb Straßen NRW unterliegt. Die Verwaltung müsste gegenüber dem Landesbetrieb Straßen NRW anordnen. Der Landesbetrieb Straßen NRW wird dann sagen “Nein”. Bei dem Spyker Weg handelt es sich um eine Gemeindestraße, wo die Kommune die Anordnung tätigen kann. Er regt an, im Sinne des Radfahrers einen Radfahrstreifen aufzumalen, auch wenn es rechtlich nicht ganz in Ordnung ist.

Vorsitzender Jansen ergänzt, dass der Landesbetrieb Straßen NRW sich auch auf die Straßenbreite beruft. Sollte dort ein Radfahrstreifen angebracht werden, muss die restliche Straße eine gewisse Breite haben, was hier nicht der Fall ist. 

 

Mitglied Kukulies fragt an, ob die Möglichkeit besteht, beim Landesbetrieb Straßen NRW anzufragen, ob die Gemeinde die Straße übernehmen könnte.

Vorsitzender Jansen rät dringend davon ab, da im Rahmen des Ausbaus der Betuwe die Stadt Emmerich am Rhein dann als Kostenträger ins Boot genommen wird. Er schlägt vor die Planungen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW in dieser Hinsicht abzuwarten.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.