Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 22, Flurstücke 315 - 318, 320, 322, 324 - 327, 333 - 335, 337 -342, 344, 415, 423 - 428, 437 - 438, 451 - 452 einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 22/1 - Goldsteege -.

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.

 


Vorsitzender Jansen erklärt, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, um die Möglichkeit zu nutzen, in dem Bereich Kitas zuzulassen. In dem besagten Bereich befindet sich ein Gebäude der evgl. Kirchengemeinde, wo der Kindergarten aufgelöst wurde. Der derzeitige innerstädtische Bedarf liegt bei 4-5 Gruppen. Es gibt auch bereits Interessenten für den Betrieb der Kita.

 

Herr Bartel erläutert die Vorlage, aus der ersichtlich wird, dass in der Innenstadt ein Mangel an Kitaplätzen herrscht. Nach Prüfung nach geeigneten Grundstücken von der Verwaltung ist das Grundstück der evgl. Kirchengemeinde wieder ins Auge gefasst worden, die das Grundstück in naher Zukunft veräußern möchte. Die Verwaltung hat entsprechendes Interesse angeboten. Um mehr Bebauungsmöglichkeiten zu erhalten hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, einen Bebauungsplan mit der Zielrichtung Kindergarten für das gesamte Karree aufzustellen.

 

Mitglied Baars stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Bartels teilt Bürgermeister Hinze mit, dass die Gespräche hinsichtlich des Betreibers/Investors noch im Gang sind.

 

Mitglied Pooth teilt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass auch sie sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließt.

Bürgermeister Hinze teilt auf Nachfrage mit, dass der aktuelle Fehlbedarf bei den Ü 3- Plätzen bei 81 und bei den U 3-Plätzen bei 29 liegt. 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag, gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung zu beschließen, abstimmen.