Zu den vorgelegten Niederschriften vom 15.03.2022, 22.03.2022 und 05.04.2022 werden seitens der anwesenden Ausschussmitglieder keine Einwände vorgebracht. Somit werden diese für die Ausschüsse vorgelegten Niederschriften gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.

 


Abstimmungsergebnis: