Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 9, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die überparteilich erarbeitete Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Emmerich am Rhein inkl. Gebührensatzung.


Mitglied Jansen erläutert zusammenfassend, zu welchem Ergebnis der Ausschuss für Umweltschutz und Klima gekommen sei.

Man habe inhaltlich dem Antrag der vier Fraktionen zustimmen können. Offen geblieben sei allerdings die Frage der Erhebung von Gebühren.

Der Erste Beigeordnete Herr Dr. Wachs teilt mit, dass im Satzungsentwurf an einigen Stellen noch redaktionelle Änderungen vorzunehmen seien, welche für die finale Entscheidung im Rat am 21. Juni aufgearbeitet würden.

Die Verwaltung könne im Rahmen des Gebührenfindungsrechtes selbst entscheiden, ob sie Gebühren erheben wolle. Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung und der haushalterischen Grundsätze spreche sich die Verwaltung klar für die Erhebung von Gebühren aus. Auch halte sich der Mehraufwand für die Erstellung eines Gebührenbescheides in Grenzen.

 

Mitglied Peters erhebt den überparteilich erarbeiteten Entwurf zum Antrag.

 

Der Erste Beigeordnete führt an, dass der Satzungsentwurf dahingehend angepasst werden solle, dass der Parteienvorschlag, inkl. der redaktionellen Änderungen und dem Gebührenansatz mit aufgenommen würden.

 

Mitglied Papendorf erklärt, dass die BGE-Fraktion ebenfalls den überparteilichen Entwurf zum Antrag erhebe, allerdings ohne die Erhebung von Gebühren.

Mitglied Siebers stimmt dem Wortbeitrag von Mitglied Papendorf zu.

 

Die Stadtkämmerin Frau Büker weist auf das Vorrangsprinzip der Verwaltung hin, d.h. wenn die Verwaltung Leistungen erbringt, die nicht durch (Gebühren)Bescheide erstattet würden, müssten die Steuerzahler insgesamt für die Leistungen aufkommen.

Sie bittet die Politik daher, die Entscheidung hinsichtlich des Verzichtes auf die Erhebung von Gebühren nochmals zu überdenken.

 

Mitglied Mölder teilt mit, dass man sich fraktionsintern - nach der Sitzung des AUK - auf die Erhebung von Gebühren verständigt habe und erhebt den überparteilichen Entwurf, inkl. Gebührensatzung zum Antrag.

 

Der Vorsitzende fasst die beiden Anträge nochmals zusammen und lässt zunächst über den Antrag ohne Gebührensatzung abstimmen.

 

Stimmen dafür 9  Stimmen dagegen 10  Enthaltungen 0 

 

 

Über den Antrag mit Gebührensatzung wurde wie folgt entschieden:

 

Stimmen dafür 10  Stimmen dagegen 9  Enthaltungen 0

 

 

Der überparteiliche Entwurf mit Gebührensatzung sei somit mehrheitlich beschlossen worden.