Sitzung: 02.06.2022 Integrationsrat
Gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden Einwände
nicht erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und dem Schriftführer
unterzeichnet.