Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Herr Hinze teilt mit, dass die Antwort zu der Anfrage bereits in der Sachdarstellung ausführlich gegeben sei. Emmerich am Rhein habe den Vorteil, dass hier keine Kinder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht seien. Somit bestünde auch nicht die Gefahr, dass eben solche Kinder benachteiligt seien. Zum Zeitpunkt der Anfrage habe es in Emmerich elf geflüchtete Kinder gegeben, welche alle ausgestattet seien. Des Weiteren sei Emmerich am Rhein stolz darauf, dass alle Schüler von weiterführenden Schulen mit iPads ausgestattet werden konnten. Dies sei zukünftig ebenfalls für die Grundschulen geplant.

 

Frau Palluch stellt die Frage wie sich die Situation in Bezug auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge darstelle.

 

Herr Hinze teilt mit, dass die Zahl an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sehr überschaubar sei. In Bezug auf die Ukraine Krise gebe es insgesamt fünf minderjährige Flüchtlinge. Darunter ein 9-jähriges Mädchen welches bei der Familie untergebracht worden sei und vier bis fünf 17-jährige Flüchtlinge im Familienverbund.

 

Frau Palluch teilt mit, dass die Corona Pandemie sich zwar im Moment etwas beruhigt habe, jedoch nicht absehbar sei, ob sich diese Situation nicht wieder verschlechtert.

 

Herr Hinze ergänzt, dass die ukrainischen Kinder, welche jetzt schulpflichtig werden, ebenfalls mit Einschulung ein entsprechendes iPad bekommen werden. Mit diesem können man natürlich in der Schule arbeiten aber auch von zuhause aus. Die Arbeit von Zuhause sei mit den entsprechenden Apps ebenfalls ohne ständige Internetanbindung möglich auch wenn dann kein direkter Kontakt mit Lehrern oder Mitschülern hergestellt werden könne. Bei den ukrainischen Flüchtlingen könne man darüber hinaus noch nicht den Umfang abschätzen in welchem diese Menschen hier vor Ort bleiben. Seit dem 01.06.2022 sei die Situation so, dass die ukrainischen Flüchtlinge direkt Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. Dadurch bestehe Anspruch auf Wohnraum, der angemietet werden könne und die sozialen Leistungen, die sie bekommen. Damit verbunden sei dann auch die Verantwortung, sich selber um die Einrichtung des Internets zu bemühen.

 

Frau Palluch teilt mit, dass Ihre Anfrage damit beantwortet sei. Sie ergänzt jedoch, dass die Antwort aber eben auch aufzeige, dass sich bei manchen Problemen wie in diesem Falle beim Thema des Zugangs zur Nutzung von Technologien, gewisse Probleme weiterhin im Auge behalten werden müssen, da sich die Problemlagen oder die Zielgruppen verändern. Bei der Anfrage ging es Ihr ebenfalls darum, von der Verwaltung zu erfahren, ob sich gewisse Bedarfe abgezeichnet hätten, da an die Verwaltung oft schneller Problemlagen herangetragen würden.

 

Herr Hinze nennt als kleines Beispiel für die Reaktion der Verwaltung das Thema des Krieges in der Ukraine. Als der Krieg ausgebrochen war hieß es, dass die Flüchtlingszahlen ähnliche Ausmaße wie zur Zeit der Flüchtlingskrise im Jahre 2016 annehmen werden. Daraufhin habe die Verwaltung Turnhallen vorbereitet, damit im Falle vieler Flüchtender Menschen eine kurzfristige Unterbringung möglich sei. Im Gegensatz zu der Flüchtlingskrise 2016 wurde jedoch nicht die große 3-fach Sporthalle ausgestattet, sondern mehrere kleine Sporthallen wie beispielsweise die Sporthalle in Elten. Eine der ersten Maßnahmen im Zuge der Bereitstellung der Eltener Turnhalle sei die Einrichtung von Internet gewesen. Grund hierfür sei gewesen, dass es für die flüchtenden Menschen kaum etwas Wichtigeres gäbe als mit Ihren sozialen Kontakten aus dem Heimatland in Verbindung zu bleiben. Auf die Weise wurde gleichzeitig ebenfalls sichergestellt, dass den Kindern die Möglichkeit des Homeschooling gegeben werde. Wenngleich die Priorität darin bestanden habe die Menschen nur möglichst kurz in der Turnhalle unterzubringen.

 

Herr Brouwer teilt mit, erfahren zu haben, dass die Kinder an der Leegmeer Schule und an der Gesamtschule sehr schnell mit I-Pads ausgestattet wurden, um den Unterricht aus der Ukraine zu ermöglichen. Die Einrichtung von Wlan in den entsprechenden Unterkünften sei ebenfalls zeitnah erfolgt.

 

Herr Hinze ergänzt, dass die Robin Gosens Stiftung sehr dazu beigetragen habe, die Kinder mit der entsprechenden Technik auszustatten.