Frau Palluch fragt an, wer zuständig ist für die Überwachung der Schulpflicht ukrainischer Flüchtlingskinder. Sie habe erfahren, dass in der Lebenshilfe aktuell schulpflichtige Kinder, welche seit sieben Wochen hier leben, untergebracht sind aber bisher keine Schule besuchen.

 

Herr Loock teilt mit, dass die Eltern benachrichtigt werden, sobald die Verwaltung Kenntnis über die Kinder hat. Dies geschieht in der Regel zeitnah nach Anmeldung im Bürgerbüro.