Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die der Anlage zu entnehmende Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein im Planfeststellungsverfahren abzugeben.

 

 


Herr Bartel teilt mit, dass seitens der DB AG Änderungen in das 1. Deckblattverfahren zum PFA 3.5 eingeflossen sind. Zum einen handelt es sich um den Weg an der Felix-Lensing-Straße, ferner um eine Änderung im EÜ-Bauwerk Eltener Straße (Viadukt), die Aufnahme des Bahnhaltepunktes Elten, einen Ersatz für die Sportanlage Elten, Schallschutzwand für die von-Lochner-Siedlung und Ergänzungen zum Thema Notfallmanagement und Ergänzungen zum Thema der Wasserrahmenrichtlinie.

Nunmehr geht er detaillierter auf die Stellungnahme ein.

Die Stadt Emmerich am Rhein hat ihre Stellungnahme in 2 Teile aufgeteilt; der 1. Teil bezieht sich auf die optimierte modifizierte Gleisbettvariante, welche von der Bürgerinitiative und dem NABU entwickelt wurde und auch von der Stadt Emmerich am Rhein gefordert wurde. Im 2. Teil geht man auf das 1. Deckblattverfahren und auf die Möglichkeit ein, falls diese Variante nicht in Betracht kommt; hier geht er nunmehr auf die verschiedenen Bauwerke ein.

Bei der EÜ Eltener Straße (Viadukt) geht er auf die Ergänzung ein. Die Stadt Emmerich am Rhein weist darauf hin, dass die von der DB AG geplante Breite schon relativ eingeschränkt ist und dadurch für Fußgänger, Radfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen ein Angstraum entstehen könnte. Daher fordert die Stadt Emmerich am Rhein ein Sicherheitsaudit für jede neu zu bauende Eisenbahnüber- und -unterführung. Das Bauwerk ist viel zu klein und schmal dimensioniert. Ferner wurde ergänzt, dass im Rahmen der Baustellenabwicklung begrüßt wird, wenn die neue Unterführung unter der Eisenbahnstrecke an anderer Stelle als heute errichtet wird und somit keine monatelangen Sperrungen in Elten notwendig werden.

Zum Bahnhaltepunkt Elten ist anzumerken, dass die Stellungnahme dahin gehend ergänzt wurde, dass darauf hingewiesen wird, dass die Bahnsteigzugänge sehr schmal geplant sind und kein Stauraum vor dem Geh- und Radweg der EÜ geplant ist. Ferner wird die Übersicht auf den Geh- und Radweg und die fehlende Aufzugsanlage am Bahnsteig kritisiert. Auch wird das Fehlen einer Überdachung bemängelt, damit die Treppenanlage auch im Winter  bei Schnee und Eis benutzbar bleibt. Ferner fehlt ein Park- & Ride-Parkplatz und der Umstand, dass der Bahnsteig nur von einer Kopfseite her erreichbar ist, wird kritisiert.

 

Mitglied Dr. Reintjes bedankt sich für den ergänzenden Vortrag zur Vorlage. Die Stellungnahme wird von seiner Fraktion, bis in einem Punkt, in vorliegender Form mit. Wichtig ist eine Entscheidung über die Variante für den Bahnhaltepunkt Elten, die bislang vom Rat noch nicht getroffen wurde. Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, die die Variante 3 bevorzugt, sieht seine Fraktion die Variante 2 als besser an. Die Variante 2 ist näher am Ortskern und bietet eine bessere Anbindung, sowohl für Fußgänger als auch den übrigen ansässigen ÖPNV-Verkehr. Die Variante 2 bietet auch durchaus den Vorteil, den Radverkehr in Richtung Niederlande zukünftig entsprechend anzubinden. Weiterer Vorteil wäre, dass auf beiden Seiten entsprechend Parkraum für PKW und Fahrradstellplätze vorhanden wäre. Auch der Weg zu den Sportplätzen wäre ein besserer als bei der Variante 3. Er stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, die Variante 2 als Vorzugsvariante in die Stellungnahme aufzunehmen. Seine Fraktion hat hinsichtlich der Kosten ein Gespräch mit dem Ersten Beigeordneten Dr. Wachs geführt. Der VRR hatte ursprünglich auch die Variante 2, trotz der Mehrkosten, favorisiert.

Er hebt positiv hervor, dass viele Anregungen der Stadt Emmerich am Rhein aus dem Jahre 2013 im Bereich Hüthum an der Felix-Lensing-Straße aufgenommen wurden.

 

Mitglied Bartels bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen und Ergänzungen von Herrn Bartel, die viel zur Entscheidungsfindung beitragen. Auch seine Fraktion hat Beratungsbedarf hinsichtlich der Kosten des Bahnhaltepunktes Elten und stellt die Frage, ob die Kämmerei aufgrund der Haushaltslage ein solches Vorhaben mit den Mehrkosten in Höhe von 2 Mio. € genehmigen.

Vorsitzender Jansen erklärt, dass Träger der Baumaßnahmen der VRR ist und in deren erster Stellungnahme sie selbst die Variante 2 vorgeschlagen haben. Von daher muss man davon ausgehen können, dass der VRR als Träger der Baumaßnahme die Kosten übernimmt.

Herr Bartel ergänzt, dass der VRR dazu verpflichtet ist, das umzusetzen, was planfestgestellt wird. Schließt sich das Eisenbahnbundesamt der Stellungnahme der Verwaltung an und würde die Variante 2 beschließen, so müssten die Kosten vom VRR gezahlt werden.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Kaiser antwortet Herr Bartel, dass die Stützwände vor dem Hintergrund bahnlinks errichtet werden müssen, da die Bahn in Hochlage liegt; d. h. zum Tichelkamp liegt die Bahn nochmal 3-4 m höher. Das 3. Gleis soll zwischen bestehenden Gleis und Tichelkamp errichtet werden und der Platz ist nicht so üppig, so dass dort eine Stützwand errichtet werden muss.

 

Mitglied Gerritschen teilt zu Beginn mit, dass er seine Stellungnahme fertiggestellt hat und sich nicht in Gänze der Stellungnahme der Verwaltung anschließt. Er plädiert grundsätzlich für die optimierte Gleisbettvariante.

Zum EÜ Eltener Straße (Viadukt) merkt er an, dass er eine S-Lösung nicht vorteilhaft empfindet, da dadurch die derzeit vorhandenen Angsträume nicht großartig gemindert werden. Eine angeschrägte/diagonale Variante wäre vorteilhafter, um einen Überblick für den möglichen Gegenverkehr zu bekommen.

Ferner kann er sich an eine Aussage von Herrn Teitzel erinnern, dass, wenn Sportplätze neu angelegt werden, es nicht verhindert werden kann, dass die Sportvereine an den Kosten beteiligt werden. Die Sportvereine können dies definitiv nicht leisten. Eine entsprechende Formulierung vermisst er in der Stellungnahme, dass die Sportvereine von solchen Forderungen in Gänze ausgenommen bleiben müssen.

Ferner geht er auf das nicht ausreichende Sicherheitskonzept und die Bahnerdung ein.

 

Mitglied Peschel bedankt sich bei der Verwaltung für die Erläuterungen und die Erstellung der Stellungnahme. Die SPD-Fraktion kann sich der vorliegenden Stellungnahme anschließen. Hinsichtlich einer Entscheidung einer Variante für den Haltepunkt Elten kann er sich persönlich der Variante 2 durchaus anschließen. Dennoch bleibt in seinen Augen die optimierte Gleisbettvariante die beste Lösung und er geht davon aus, dass sich diese im Verfahren durchsetzen wird.

 

Mitglied ten Brink geht auf das Bauwerk EÜ Eltener Straße (Viadukt) (S. 4, Abs. 2) ein. Die Formulierung sollte in diesem Absatz so abgeändert werden, dass die Straßenführung in S-Form nicht passiert, Derzeit soll die Straße rechtwinkelig zum Gleis erfolgen, aber besser wäre eine geradlinie Führung.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs versteht es so, dass die Linienführung geradeaus auf den Kreisverkehrsplatz in Richtung Elten über die Gemeindestraße geführt werden soll. Eine externe Betrachtung erfolgt über ein Sicherheitsaudit; kommt dabei etwas anderes heraus, würde die andere Variante greifen.

Mitglied ten Brink führt aus, dass von Seiten der DB AG neue Widerlager und Betonfundamente für 3 Bauwerke (2 bestehende Bauwerke und das 3. Gleis) neuerstellt werden. Bei den bestehenden Bauwerken wird für die Pfähle durch den Gehweg gebohrt, das Widerlager ist nicht erkennbar. Der Gehweg wird in Gänze für das Bauwerk beansprucht. Bei der optimierten Gleisbettvariante wird eine Diagonale gewählt und man verhindert die S-Kurven-Führung.

Herr Bartel führt aus, dass die rechtwinkelige Führung den Vorteil hat, dass das Bauwerk insgesamt kürzer wird. Sobald man anfängt, diese Straßenführung schräger zu führen, verlängert sich das Bauwerk.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs sieht das aus Sicht der Verwaltung nicht als problematisch an. In der Stellungnahme wird deutlich, dass, solange die Sicherheitsführung ungefährlich ist, kein Problem für das Sicherheitsaudit besteht. Er sieht auch kein Problem darin, wenn man eine diagonale Streckenführung aufnimmt.

Vorsitzender Jansen fasst aus dem Wortbeitrag zusammen, dass diese Formulierung (rechtwinkelig) auch herausgenommen werden könnte.

 

Mitglied Straver geht auf die Thematik der Sportplätze ein. Die Vereine sind schon jetzt gestraft; bei den Fördertöpfen der letzten Jahre waren die Vereine aufgrund ihrer Lage nicht förderberechtigt. Nunmehr kommt die Realisierung der Betuwe und diese darf nicht zu Lasten der Sportvereine gehen.

Dieser Meinung schließt sich Vorsitzender Jansen an.

Hinsichtlich der Thematik “Moeidtjes” sollte man dafür sorgen, dass die Überführung entsprechend breit und hoch ausgebaut wird. Der landwirtschaftliche und LKW-Verkehr muss derzeit einen weiten Umweg nehmen, da dieser die denkmalgeschützte Brücke nicht benutzen kann.

Herr Bartel führt aus, dass diese Forderung in der Stellungnahme aufgenommen ist.

Mitglied ten Brink fragt an, ob eine Straßenabsenkung in dem Bereich möglich ist. Würde die DB AG die lichte Höhe verändern wollen, müssten die Gleise bis Elten angehoben werden.

Herr Bartel erklärt, dass in der Stellungnahme das Problem angesprochen wurde; aktuell besteht das Problem mit der Durchfahrtshöhe. Wie die Lösung des Problems aussehen wird, ist eine andere Sache. Derzeit geht es darum, in der Stellungnahme eine Anregung aufzunehmen, welche von der DB AG nicht ignoriert werden kann und nach einer technischen Lösung gesucht werden muss.

 

Mitglied Gerritschen merkt an, dass die Eisenbahnüberführung am Moddeich gleich alt ist wie das Viadukt, nämlich aus dem Jahre 1856. Bereits vor 10 Jahren war absehbar, dass das Bauwerk abgängig ist. Auch die DB AG wusste von diesem Umstand und hat die Planung nicht entsprechend der Landwirtschaft angepasst. Die SPD-Fraktion unterstützt die Ansicht der Verwaltung.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht hinsichtlich der Sportplätze den Vorschlag, die Stellungnahme auf Seite 7 im 2. Absatz wie folgt zu ergänzen:

Jedoch sollte dabei jedenfalls auch berücksichtigt werden, dass die betroffenen Sportvereine über Jahre hinweg keine Sportfördermittel in Anspruch nehmen konnten.

 

Mitglied ten Brink regt an, die Variante 2 als Grundsatzentwurf zu akzeptieren und die Details über die Wegeführung nochmals mit der DB AG zu besprechen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass dies durchaus mitaufgenommen werden kann, dass die Stadt Emmerich am Rhein bei der Ausführungsplanung beteiligt werden möchte.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag, die Stellungnahme mit allen gemachten Änderungen, abstimmen.