Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den beigefügten Satzungsentwurf zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Emmerich am Rhein als Satzung.

 

Stimmen dafür 33  Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 0

 

 

2. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Gebührentatbestand (§§ 13 und 14) im Satzungsentwurf zu belassen und Gebühren zu erheben.

 

Stimmen dafür 21  Stimmen dagegen 12  Enthaltungen 0

 

 

3. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den § 3 Abs. 4 des Satzungsentwurfes wie folgt wie erweitern:

”Nicht unter diese Satzung fallen Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien, Gingko (Fächerblattbaum), Birken, Pappeln und Weiden, mit Ausnahme von Kopf- und Trauerweiden.”

 

Stimmen dafür 20  Stimmen dagegen 1  Enthaltungen 12


Der Erste Beigeordnete Herr Dr. Wachs erläutert eingangs, dass in dem der Vorlage beigefügten Satzungsentwurf alle Anregungen aufgenommen wurden, die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Juni 2022 besprochen worden seien.

 

Mitglied Dr. Reintjes erwähnt, dass er dem beigefügten Satzungsentwurf zustimmen kann und stellt den Antrag, diesen so zu beschließen.

Mitunter bedankt sich bei den Fraktionen für die gute überfraktionelle Zusammenarbeit hinsichtlich des Satzungsentwurfes.

 

Mitglied Bartels stimmt der unter TOP 1.2 gestellten Frage des Einwohners zu. Auch die Politik habe ein Interesse daran, die Bäume innerhalb des Stadtgebietes zu schützen, allerdings wolle man die Satzung auch nicht zu sehr verkomplizieren, sodass sich an der ein oder anderen Stelle auf Kompromisse geeinigt worden sei.

Mitglied Bartels teilt außerdem mit, dass er sich dem Antrag von Mitglied Dr. Reintjes anschließen könne, allerdings mit der Modifizierung, die entsprechenden Gebühren nicht zu erheben.

 

Mitglied Mölder führt an, dass sich die SPD-Fraktion dem beigefügten Satzungsentwurf so anschließen könne. Auch die Erhebung von Gebühren werde seitens der SPD-Fraktion befürwortet.

 

Mitglied Siebers bezieht sich auf § 3 Abs. 3 der in Anlage 2 gegenübergestellten Satzungsentwürfe. Überfraktionell habe man sich auf die Formulierung der linken Seite geeinigt. Von der Verwaltung sei dies zum Teil anders formuliert worden. Daher hinterfragt sie nochmals, welche Formulierung des § 3 Abs. 3 nun beschlossen werden solle und teilt im Namen der GRÜNEN-Fraktion mit, dass diese sich für den Verzicht der Gebührenerhebung ausspreche. Dies sei überfraktionell auch so abgestimmt worden.

 

Der Erste Beigeordnete Herr Dr. Wachs stellt klar, dass der in Anlage 1 befindliche Satzungsentwurf beschlossen werden soll, welcher auf Grundlage der überfraktionellen Vorschläge entstanden sei. Dort sei auch der fraktionelle Vorschlag, der zu unter Schutz stellenden Bäume, aufgenommen worden.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Juni 2022 sei zudem die Erhebung von Gebühren mehrheitlich beschlossen worden. Dieser Beschluss sei Grundlage für die Verwaltung gewesen, den Gebührentatbestand in den Satzungsentwurf (§§ 13 und 14) mit aufzunehmen.

 

Mitglied Dr. Reintjes schlägt vor, über den Gebührentatbestand gesondert abzustimmen.

 

Mitglied Kaiser stellt den Antrag, den § 3 Abs. 3 des Satzungsentwurfes wie folgt zu ergänzen:

”[…] mit Ausnahme von Kopf- und Trauerweiden, […]”.

 

Der Erste Beigeordnete fasst nochmals kurz zusammen, dass - sofern der in der Anlage 1 befindliche Satzungsentwurf modifiziert werden solle - der Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht primär zum Antrag erhoben werden müsste. In diesem Fall müsse über die einzelnen Tatbestände abgestimmt werden, sodass die Verwaltung explizit weiß, wie die Satzung im Endeffekt aussehen solle.

 

Mitglied Dr. Reintjes stellt nochmals klar, dass der Satzungsentwurf (Anlage 1) so von den Fraktionen abgestimmt worden sei. Zusätzlich habe die Verwaltung hier notwendige Änderungsmaßnahmen vorgeschlagen (Seite 3 der Vorlage). Diesen Maßnahmen könne die CDU-Fraktion so folgen.

Die weitergehenden Anregungen der Verwaltung würden den überfraktionell abgestimmten Entwurf verändern; dem könne die CDU-Fraktion dann so nicht zustimmen.

Die einzige offengebliebene Frage sei hinsichtlich der Erhebung von Gebühren.

 

Der Erste Beigeordnete Herr Dr. Wachs resümiert, dass sowohl die Streichung des Gebührentatbestandes, als auch die Erweiterung des Schutzcharakters der Bäume um Kopf- und Trauerweiden angeregt worden sei.

Er schlägt daher vor, über den Satzungsentwurf (Anlage 1) zuerst abzustimmen. Dem anschließen sollen sich dann die Abstimmung über den Gebührentatbestand und die Abstimmung über die Erweiterung von Kopf- und Trauerweiden zum Schutzcharakter der Bäume, sodass die Satzung vollständig und korrekt beschlossen werden könne.

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über den Beschlussvorschlag gemäß Vorlage abstimmen.

 

Stimmen dafür 33  Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 0

 

Daran anschließend lässt der Vorsitzende darüber abstimmen, den Gebührentatbestand (§§ 13 und 14) in der Satzung zu belassen.

 

Stimmen dafür 21  Stimmen dagegen 12  Enthaltungen 0

 

 

Zuletzt erfolgt die Abstimmung über die Erweiterung von Kopf- und Trauerweiden zum Schutzcharakter der Bäume (§ 3 Abs. 4).

 

Stimmen dafür 20  Stimmen dagegen 1  Enthaltungen 12