Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die schulorganisatorische Maßnahme gem. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 83 Schulgesetz NRW für die beiden folgenden Schulen:

 

- St. Georg-Schule Hüthum, Katholische Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein (Schulnummer: 109885)

- Luitgardisschule Elten, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Emmerich am Rhein (Schulnummer: 110050)

 

Die beiden Grundschulen werden ab dem 01.08.2023 auf unbefristete Zeit einen Grundschulverbund mit dem Namen St. Georg-Schule, Katholische Grundschule mit Gemeinschaftsstandort der Stadt Emmerich am Rhein bilden. Hauptstandort ist die bisherige St. Georg-Schule Hüthum, Georgstraße 2, 46446 Emmerich am Rhein; Teilstandort wird die ehemalige Luitgardisschule Elten, Seminarstraße 21, 46446 Emmerich am Rhein, sein. Der Grundschulverbund wird demnach aus Standorten unterschiedlicher Schularten gebildet. Der Hauptstandort wird nach den Grundsätzen des katholischen Bekenntnisses (§ 26 Abs. 3 SchulG NRW) und der Teilstandort als Gemeinschaftsschule (§ 26 Abs. 2) geführt.

 

Die St. Georg-Schule, Katholische Grundschule mit Gemeinschaftsstandort der Stadt Emmerich am Rhein wird mit drei Parallelklassen pro Jahrgang geführt, wobei sich zwei Parallelklassen pro Jahrgang am Hauptstandort und eine Parallelklasse am Teilstandort in Elten befinden werden.

 


Mitglied Siebers führt im Namen der GRÜNEN-Fraktion an, dass diese den “Sinneswandel“ der CDU sehr begrüße. Künftig wünsche sie sich bei solchen Entscheidungen - insbesondere zum Wohle der Kinder -, dass auf respektlose Anmerkungen verzichtet werde.

Mitglied Mölder schließt sich den Worten von Mitglied Siebers an und betont, dass das lange Hinauszögern der Entscheidung hätte vermieden werden können.

 

Mitglied Braun stellt den Antrag nach Beschlussvorschlag zu beschließen.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorgetragen werden, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.