Zu den vorgelegten Niederschriften vom 31.05.222 und 21.06.2022 werden seitens der anwesenden Ausschussmitglieder keine Einwände vorgebracht.  Somit werden diese für die Ausschüsse vorgelegten Niederschriften gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.

 


Abstimmungsergebnis: