Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 33, Flurstücke 64, 105, 108, 110, 111, 112, 113 und 114 einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufzustellen. Das Vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung Nr. E 33/2 -Nahversorgung Kaserne-.

 

Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch die Waldflächen, im Osten durch die Moritz-von-Nassau-Straße, im Süden durch den bestehenden Lebensmitteldiscounter und im Westen durch die Wohnbebauung Am Busch. Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.

 


Herr Bartel erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Bartels teilt mit, dass man in der Fraktion zweigeteilter Meinung ist. Einerseits gibt er nochmals zu bedenken, dass relevante Kaufkraft aus der Innenstadt herausgezogen wird. Der Standort an der Kaserne wäre durchaus ein guter, wenn die Innenstadt nicht in den letzten Jahren sehr vernachlässig worden wäre. Grundsätzlich ist ein Edeka an der Kaserne gut, dennoch hat die BGE-Fraktion ein Problem damit, dass die Kaufkraft nicht dort getätigt wird, wo sie eigentlich hingehört. Die ansässigen Bürger im Bereich der Kaserne haben sehr gute Einkaufsmöglichkeiten dort vor Ort. Seine Fraktion sieht es problematisch an, dass möglicherweise in einigen Jahren der Edeka in der Innenstadt aufgrund der fehlenden Kaufkraft schließen muss. Nichts desto trotz wird seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Mitglied Kaiser bemängelt, dass wieder eine riesige Fläche des Trinkwasserbereiches versiegelt wird. Hier stellen sich für seine Fraktion einige Fragen:

Wie wird sich der Versickerungsgrad auf die Grundwasserneubildung auswirken bzw. diese begrenzen?

Herr Bartel führt aus, dass das Thema der Grundwasserneubildung Bestandteil eines Bebauungsplanverfahrens ist. Die Fläche ist bereits mit einem Gewerbegebiet beplant, was die typischen 80 % Versiegelung aufweist. Ähnlich wird man es jetzt überplanen; lediglich die Nutzung ist eine andere. Die planerische Entscheidung, diesen Bereich zu versiegeln, wurde bereits vor längerer Zeit gefasst. Trinkwasserschutzgebiet ist anders zu bewerten als die Trinkwassergewinnung. Die Trinkwassergewinnung erfolgt teilweise auf anderem Gebiet als dort wo die Schutzzone ausgewiesen ist. Die angesprochene Problematik wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bereits abgewogen und wird im Planverfahren nochmals durchleuchtet.

Mitglied Kaiser fragt ergänzend nach, welche Maßnahmen getroffen werden, um Niederschlagswasser aufzufangen und nicht in die Kanalisation abzuleiten.

Hierauf antwortet Herr Bartel, dass auch diese Aspekte mit dem Investor besprochen werden und beispielsweise über Gründächer, Regenrückhaltebecken und ortsnahe Versickerung nachgedacht wird. Bei allen Neubaugebieten wird die Verwaltung diesbezüglich mit dem Investor in Kontakt treten, um entsprechende Maßnahme festzuschreiben.

Nunmehr fragt Mitglied Kaiser, wie es mit der nachhaltigen Gestaltung von Parkplätzen aussieht. Ist der Verwaltung die Internetseite www.dega-galabau.de bekannt? Dies wird von Herrn Bartel bejaht.

Nunmehr fragt Mitglied Kaiser nach, ob es ausreichend unversiegelte Flächen gibt, um Baumpflanzungen zu tätigen.

Herr Bartel erklärt, dass auch diese Frage im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beantwortet werden wird. Die planerische Entscheidung ist auch da schon im Vorfeld schon lange getroffen worden. Für diesen Bereich ist bereits viel Ausgleich erfolgt, da große Waldflächen auf dem Kasernengelände existieren.

Eine letzte Antwort möchte Mitglied Kaiser auf die Frage erhalten, was während der Baumaßnahme für Maßnahmen getroffen werden, um den Waldrand vor weiterer Austrocknung zu schützen.

Herr Bartel teilt mit, dass auch dies im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, oder spätestens mit Erteilung der Baugenehmigung geregelt wird.

 

Mitglied Brouwer teilt für die CDU-Fraktion mit, dass man die Weiterentwicklung des Kasernengeländes begrüßt und stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Brouwer abstimmen.