Mitglied Arntzen erkundigt sich bei der Stadtkämmerin, ob es bereits Erkenntnisse für die Stadt Emmerich am Rhein aus dem Urteil zu den Abwassergebühren gebe, ggf. auch für andere Gebührentatbestände.

Frau Stadtkämmerin Büker berichtet kurz, dass es hierzu noch viele Unklarheiten gebe; man werde sich der Fragestellung jedoch annehmen und zu gegebener Zeit berichten.

Des Weiteren teilt sie mit, dass das Urteil zunächst keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt habe, da die Stadt Emmerich am Rhein die Überschüsse nicht vollständig bei den Kommunalbetrieben abgeschöpft, sondern diese dort belassen habe.