Der Erste Beigeordnete Herr Dr. Wachs erläutert auf entsprechende Nachfrage des Einwohners, dass eine dauerhafte, konkrete Festlegung des inneren Geltungsbereiches nicht möglich sei, da dieser regelmäßig neu bestimmt werde.

Sollten seitens der Einwohnerschaft Fragen auftreten, was und wo etwas genau unter die Baumschutzsatzung falle, könne diesbezüglich jederzeit bei der Verwaltung nachgefragt werden.

 

Mitglied Bartels appelliert an dieser Stelle an die Einwohnerschaft, dass Bäume nicht ”einfach so” gefällt werden sollten. Bei Unsicherheiten solle zunächst immer erst der Kontakt zur Verwaltung hergestellt werden, da hier konkrete Auskünfte erteilt werden können, ob ein Baum gefällt werden dürfe oder nicht.