Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2021 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.

 

  1. Der Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2021 festzustellen und

 

  1. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

 

- Abführung eines Betrages in Höhe von 760.141,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung.

 


Herr Baars erteilt Herrn Fuchs von der Firma EversheimStuible Treuberater GmbH das Wort.

 

Herr Fuchs erläutert den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich zum 31.12.2021 anhand einer Präsentation. Er erläutert wesentliche Punkte und gibt die Prüfungsfeststellungen bekannt. Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Er geht auf das ergangene OVG-Urteil NRW vom 17.05.2022 in Sachen
Oer Erkenschwick ein und erläutert den wesentlichen Inhalt. Er stellt fest, dass das Urteil bislang nicht rechtskräftig ist. Dies habe zur Folge, dass Rückstellungen im Jahresabschluss gebildet werden mussten.

 

Im Weiteren führt er aus, dass die Umsatzerlöse leicht rückläufig sind; deutlich rückläufig (von 1,3 Mio. Euro im Vorjahr auf 0,8 Mio. Euro) ist das Jahresergebnis. Grund dafür ist die Bildung der Rückstellungen von ca. 0,5 Mio. Euro. Das Eigenkapital ist unverändert.

Da die Vorabausschüttung ca. 0,8 Mio. Euro betragen hat, ist das Eigenkapital in Höhe von 28 Mio. Euro unverändert zum Vorjahr.

Das Fremdkapital erhöht sich auf 65,1 Mio. Euro und dementsprechend ist die Bilanz auf 93,1 Mio. Euro angestiegen.

Die Eigenkapitalquote ist um 1,1 Prozentpunkte rückläufig. Die Sachinvestitionen betrugen 3,8 Mio. Euro.

 

Zur Ertragslage teilt Herr Fuchs mit, dass sich diese leicht aufgrund von Gebührenanpassungen erhöht hat.

 

Er führt weiterhin aus, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und der Jahresabschluss somit handelsrechtskonform ist.

 

Herr Sigmund teilt mit, dass man derzeit auf der alten Rechtsgrundlage die Gebühren erheben würde, dieses und auch das kommende Jahr, und fragt nach, ob die Bürger jetzt angehalten werden, gegen jeden Bescheid Widerspruch einzulegen.

Herr Vervoorst merkt nochmals an, dass er dieses Thema im nichtöffentlichen Bereich behandeln wird.

 

Herr Weicht bedankt sich bei Herrn Fuchs für die Ausführungen. Er merkt an, dass man momentan ein Ergebnis von NULL aufgrund der Bildung der Rückstellungen habe. Er ist der Auffassung, dass diese Zahlen spitz gerechnet worden sind, und geht auf die Berechnung ein. Er bittet um nähere Erläuterung.

Ferner bittet er um Erläuterung wie es sich verhält, sollte das OVG-Urteil nicht bestandskräftig werden, ob die im Raum stehenden 529.000,00 Euro für die Rückstellungen im nächsten Jahr in die Rücklagen fließen?

Herr Fuchs führt zur ersten Frage aus und erläutert die Bildung der Rückstellungen.

Zu der 2. Frage führt er aus, dass, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen werde, das gerichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen wäre. Über die Auflösung der Rückstellung wäre zu gegebener Zeit ein Beschluss zu fassen.

 

Herr Baars möchte zur Abstimmung kommen und schlägt vor, en Block über alle 4 Punkte abzustimmen.

 

Es erfolgt eine Diskussion über die Vorgehensweise.

 

Man kommt zu dem Ergebnis, über die Punkte 1. bis 3. abzustimmen. Herr Baars bittet um Handzeichen, wer den Beschlussvorschlägen zustimmt.

 

Die Beschlussvorschläge 1. bis 3. werden einstimmig angenommen, wobei die Beschlussvorschläge 2. und 3 abschließend, sowie der Beschlussvorschlag 4. gänzlich zur Entscheidung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein verwiesen werden.