Sitzung: 21.09.2022 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 17 0733/2022
Beschlussvorschlag
- Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr
2021 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
- Der Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2021 festzustellen und
- den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
- Abführung eines Betrages in Höhe von 760.141,00 € an die Stadt Emmerich
am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung.
Herr Baars erteilt
Herrn Fuchs von der Firma EversheimStuible Treuberater GmbH das Wort.
Herr Fuchs erläutert
den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich zum 31.12.2021 anhand einer
Präsentation. Er erläutert wesentliche Punkte und gibt die Prüfungsfeststellungen
bekannt. Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Er geht auf das
ergangene OVG-Urteil NRW vom 17.05.2022 in Sachen
Oer Erkenschwick ein und erläutert den wesentlichen Inhalt. Er stellt fest,
dass das Urteil bislang nicht rechtskräftig ist. Dies habe zur Folge, dass
Rückstellungen im Jahresabschluss gebildet werden mussten.
Im Weiteren führt er
aus, dass die Umsatzerlöse leicht rückläufig sind; deutlich rückläufig (von 1,3
Mio. Euro im Vorjahr auf 0,8 Mio. Euro) ist das Jahresergebnis. Grund dafür ist
die Bildung der Rückstellungen von ca. 0,5 Mio. Euro. Das Eigenkapital ist
unverändert.
Da die
Vorabausschüttung ca. 0,8 Mio. Euro betragen hat, ist das Eigenkapital in Höhe
von 28 Mio. Euro unverändert zum Vorjahr.
Das Fremdkapital
erhöht sich auf 65,1 Mio. Euro und dementsprechend ist die Bilanz auf 93,1 Mio.
Euro angestiegen.
Die
Eigenkapitalquote ist um 1,1 Prozentpunkte rückläufig. Die Sachinvestitionen
betrugen 3,8 Mio. Euro.
Zur Ertragslage
teilt Herr Fuchs mit, dass sich diese leicht aufgrund von Gebührenanpassungen
erhöht hat.
Er führt weiterhin
aus, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und der
Jahresabschluss somit handelsrechtskonform ist.
Herr Sigmund teilt
mit, dass man derzeit auf der alten Rechtsgrundlage die Gebühren erheben würde,
dieses und auch das kommende Jahr, und fragt nach, ob die Bürger jetzt
angehalten werden, gegen jeden Bescheid Widerspruch einzulegen.
Herr Vervoorst merkt
nochmals an, dass er dieses Thema im nichtöffentlichen Bereich behandeln wird.
Herr Weicht bedankt
sich bei Herrn Fuchs für die Ausführungen. Er merkt an, dass man momentan ein
Ergebnis von NULL aufgrund der Bildung der Rückstellungen habe. Er ist der
Auffassung, dass diese Zahlen spitz gerechnet worden sind, und geht auf die
Berechnung ein. Er bittet um nähere Erläuterung.
Ferner bittet er um
Erläuterung wie es sich verhält, sollte das OVG-Urteil nicht bestandskräftig
werden, ob die im Raum stehenden 529.000,00 Euro für die Rückstellungen im
nächsten Jahr in die Rücklagen fließen?
Herr Fuchs führt zur
ersten Frage aus und erläutert die Bildung der Rückstellungen.
Zu der 2. Frage
führt er aus, dass, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen werde, das
gerichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen wäre. Über die Auflösung der
Rückstellung wäre zu gegebener Zeit ein Beschluss zu fassen.
Herr Baars möchte
zur Abstimmung kommen und schlägt vor, en Block über alle 4 Punkte abzustimmen.
Es erfolgt eine
Diskussion über die Vorgehensweise.
Man kommt zu dem
Ergebnis, über die Punkte 1. bis 3. abzustimmen. Herr Baars bittet um
Handzeichen, wer den Beschlussvorschlägen zustimmt.
Die Beschlussvorschläge 1. bis 3. werden einstimmig angenommen, wobei die Beschlussvorschläge 2. und 3 abschließend, sowie der Beschlussvorschlag 4. gänzlich zur Entscheidung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein verwiesen werden.