Mitglied Straver spricht die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Beeker Straße an. Vor ca. einem Jahr kam vom Ersten Beigeordneten Dr. Wachs auf Nachfrage die Antwort, dass Stellungnahmen vorliegen, die allerdings widersprüchlich wären. Er fragt nach, wann man mehr Informationen erhält.

Herr Bartel weist darauf hin, dass man bislang das angeordnet hat, was rechtlich möglich ist. Ansonsten verweist er auf den noch stattfindenden Ortstermin hin.

Vorsitzender Jansen weist darauf hin, dass von Mitglied Straver ein anderer Bereich gemeint ist. Aufgrund des Immissionsschutzes wurde im Gutachten vorgeschlagen, die gesamte Schmidtstraße als 30km/h auszuweisen. In Mitte der Beeker Straße und an der Autobahn wurde vorgeschlagen, eine 50 km/h anzuordnen. Das war als Auftrag weitergegeben worden, aufgrund dieses Gutachtens nochmal eine Stellungnahme vom Landesbetrieb Straßen NRW abzufragen.

Herr Bartel führt aus, dass der Landesbetrieb Straßen NRW den Lärmaktionsplan an der Stelle, wo man aufgrund des Lärms die Geschwindigkeit reduzieren wollte, nicht akzeptiert und gegengeprüft hat. Die Verwaltung hat danach eine entsprechende Gegenprüfung vorgenommen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Landesbetrieb Straßen NRW Recht hat und die Geschwindigkeit an der Stelle nicht reduziert werden kann.

 

Vorsitzender Jansen teilt mit, dass auf dem letzten Abschnitt in Höhe Eltener Feld, wo man auf der Beeker Straße geschätzt 100 m freigegeben hat, dem Bauträger vom Landesbetrieb Straßen NRW aufgegeben wurde, einen entsprechenden Lärmschutz zu errichten. Die Meinung von Landesbetrieb Straßen NRW ist in seinen Augen nicht immer durchgängig die Gleiche.

 

 


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