Mitglied Terhorst erkundigt sich nach dem Sachstand für die Umsetzung der Tablets an den Grundschulen. Werde zudem unter den Schulen abgestimmt, wie viel mit den Tablets gearbeitet wird?

Herr Bürgermeister Hinze teilt mit, dass die Ausstattung läuft und hebt die frühe Umsetzung eines solchen Projekts unter allen Kommunen hervor. Bei dem Einsatz der Tablets wird sich jedoch nicht in interne Schulbelange eingemischt.

Mitglied Scherer bestätigt, dass die Ausstattung läuft. Man würde jedoch nicht unbedingt allen Erstklässlern die Tablets jeden Tag mit nach Hause geben. Aktuell befinde man sich in Erstellung eines Fahrplans, welcher in einer der nächsten Schulleiterdienstbesprechungen abgestimmt wird. Jede Schule kümmert sich jedoch um ein eigenes Arbeitskonzept.

 

Vertretendes Mitglied Bartels lobt die gute Umsetzung des Digitalpaktes und fragt an, ob Probleme daraus bekannt sind, z.B. der Verlust von Geräten.

Herr Loock teilt mit, dass Beschädigungen bekannt seien. Verluste seien jedoch noch nicht gemeldet worden.

 

Vertretendes Mitglied Bartels erkundigt sich, wie mit Verlusten umgegangen wird.

Herr Loock verweist auf die Nutzungsvereinbarung. Bei Verlust und mutmaßlicher Beschädigung sei die Haftpflicht zu involvieren.

 

Vertretendes Mitglied Bartels erkundigt sich, ob die Haftpflicht geprüft wird.

Herr Bürgermeister Hinze erklärt, dass keine Prüfung erfolgt, da jeder ein iPad erhalten soll und keine Zwei-Klassen-Gesellschaft erschaffen werden soll.

Mitglied Scherer teilt mit, dass man daher mit den Schülern im Gespräch ist, um die pflegliche Behandlung der Geräte zu garantieren.

Mitglied Kulka sieht keinen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte im Hinblick auf die Prüfung der Haftpflicht.

Vertretendes Mitglied Bartels pflichtete dem bei und fasst es als präventive Schutzmaßnahme zusammen.

Beratendes Mitglied Feldmann erklärt, dass es sich um Einzelfälle handelt und diese geprüft werden müssen. Bislang sei immer eine Lösung gefunden worden.