Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der Satzung für den Denkmalbereich Elten in der Stadt Emmerich am Rhein vom 18.02.1998 (Denkmalbereichssatzung) um eine bedingte Pflichtsatzung handelt, die nicht aufgehoben werden kann, wenn die Bedingungen für deren Erlass weiterhin vorliegen.

Ferner beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung in der Gestaltungssatzug die Freigabe von Photovoltaikanlagen in allen Ortsbildbereichen auf Dachflächen, die der Straße zugewandt sind und ohne Einschränkung von Art und Farbe der Anlage.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Einberufung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung und Änderung der Gestaltungssatzung für einen Teilbereich des Denkmalbereichs vom 20.09.2001 (Gestaltungssatzung).

 


Mitglied Dr. Reintjes gibt zu Protokoll, dass von Seiten der CDU einige Punkte zu diskutieren wären. Vor dem Hintergrund, dass noch Beratungsbedarf bei den anderen Fraktionen besteht, will er darauf nicht näher eingehen. Jedoch möchte er den Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt haben, dass Photovoltaikanlagen erlaubt werden. Bei der Bevölkerung und den Betroffenen, die im Bereich der Denkmalbereichssatzung wohnen, stößt eine Ablehnung von PV-Anlagen auf großes Unverständnis. Die Satzung ist bereits über 20 Jahre alt und die Entwicklung im Hinblick der Energiewende u. a. über die Jahre muss man berücksichtigen. Er stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung die Freigabe der Photovoltaikanlagen in allen Ortsbildbereichen auf Dachflächen, die der Straße zugewandt sind und ohne Einschränkung von Art und Farbe der Anlage, in der Gestaltungssatzung beschließt.

Die CDU-Fraktion wird in naher Zukunft auf die anderen Fraktionen zugehen, wie man mit dem Thema Denkmalbereichs – und Gestaltungssatzung weiter vorgeht.

 

Vorsitzender Jansen ergänzt, dass die Photovoltaikanlagen in die Gestaltungssatzung aufgenommen werden sollen, der derzeitige Passus betr. Photovoltaikanlagen wird durch den Wortbeitrag von Mitglied Dr. Reintjes ersetzt. Die Denkmalbereichssatzung bleibt derzeit unverändert.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Straver teilt Herr Bartel mit, dass es sich bei der Gestaltungssatzung um eine städtische Satzung handelt. Eine Änderung dieser Satzung kann durch den Rat herbeigeführt werden. Sofern der Beschluss heute dementsprechend dem Vorschlag gefasst wird, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage mit Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates erstellen. Nach Ratsbeschuss wird die entsprechende Änderung der Gestaltungssatzung bekannt gemacht.

 

Mitglied Bartels schließt sich dem neuen Beschlussvorschlag an. Er regt ergänzend an, dass auch die Zulässigkeit von Wärmepumpen mit in die Gestaltungssatzung aufgenommen werden sollen.

Hierauf erwidert Herr Bartel, dass auch bei Aufnahme der PV-Anlagen in die Gestaltungssatzung die Verwaltung immer den Denkmalbereich beleuchten wird. Sollte jemand eine Wärmepumpe planen wollen muss man genau schauen, wo diese realisiert wird. Die Grundstücke, die im Bereich der Denkmalbereichssatzung liegen, verfügen größtenteils über keine Vorgärten, so das seine Wärmepumpe nur im hinteren Grundstücksbereich oder auf der Garage aufgestellt werden kann. Hierbei handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, und wenn diese nicht groß in das Bild eingreifen, sind auch solche Anlagen zulässig.

Mitglied Bartels bittet dementsprechend um wohlwollende Prüfung solcher Anträge.

 

Mitglied Gerritschen schließt sich den Wortbeiträgen an.

 

Mitglied Geerling kommt um 17.50 Uhr vor der Abstimmung hinzu.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den folgenden Beschlussvorschlag abstimmen.