Sitzung: 16.11.2022 Kulturausschuss
Es wurden keine Einwände gegen die gem. § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorliegenden Niederschrift erhoben.
Die Niederschrift wird von der Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.