Auf Nachfrage von Mitglied Brouwer antwortet Herr Bartel, dass eine Beteiligung des Ausschusses für Stadtentwicklung für die geplante Bebauung am Dorfplatz Vrasselt nicht notwendig ist, da es sich um ein Verfahren nach § 34 BauGB handelt. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebung ein. Über die pviate Fläche laufen Gespräche mit der Stadt Emmerich, dass diese an die Stadt Emmerich übertragen werden, sofern sie von den privaten Eigentümern nicht gebraucht werden und dadurch der Dorfplatz an städtischer Fläche größer wird.

 


Abstimmungsergebnis: