Sitzung: 08.11.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Gegen die gem. § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden, sowie der Schriftführerin unterzeichnet.