Mitglied Kukulies bemängelt, dass die Veröffentlichung der festzustellenden Niederschrift erst nach der 21-Tage-Frist (lt. Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse) vorgenommen worden sei.

Der Vorsitzende sagt ihm zu, künftig auf die Einhaltung der Frist zu achten.

 

Gegen die gem. § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine weiteren Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden, sowie der Schriftführerin unterzeichnet.