Sitzung: 15.11.2022 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 02 - 17 0796/2022
Beschlussvorschlag
Die Stadt Emmerich am Rhein tritt der Anstalt des öffentlichen Rechts
d-NRW AöR gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des
öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ bei und erwirbt einen Geschäftsanteil von
1.000,00 Euro.
Der erforderlichen Zeichnung der Finanzanlage als Anteil am Stammkapital
wird nach § 4 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen
Rechts „d-NRW AöR“ zugestimmt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beitritt zu vollziehen.
Gemäß § 8 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen
Rechts „d-NRW AöR“ wird die Stadt Emmerich am Rhein als kommunaler Träger über
die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreterinnen/Vertreter im
Verwaltungsrat repräsentiert.
Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.