Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Emmerich am Rhein tritt der Anstalt des öffentlichen Rechts d-NRW AöR gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ bei und erwirbt einen Geschäftsanteil von 1.000,00 Euro.

 

Der erforderlichen Zeichnung der Finanzanlage als Anteil am Stammkapital wird nach § 4 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ zugestimmt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beitritt zu vollziehen.

 

Gemäß § 8 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ wird die Stadt Emmerich am Rhein als kommunaler Träger über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreterinnen/Vertreter im Verwaltungsrat repräsentiert.

 


Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.