Beschlussvorschlag

 

  1. Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2021 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.

 

  1. Der Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2021 festzustellen und

 

  1. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

 

- Abführung eines Betrages in Höhe von 760.141,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung sowie

 

  1. den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt werden keine Wortmeldungen vorgetragen.

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag gemäß Vorlage abstimmen.