Sitzung: 15.11.2022 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 17 0733/2022
Beschlussvorschlag
- Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr
2021 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
- Der Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2021 festzustellen und
- den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
- Abführung eines Betrages in Höhe von 760.141,00 € an die Stadt Emmerich
am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung sowie
- den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu
entlasten.
Zu diesem Tagesordnungspunkt werden keine Wortmeldungen vorgetragen.
Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag gemäß Vorlage abstimmen.