Herr Jessner geht kurz auf die Energiekrise ein, wo es täglich neue Nachrichten zu gibt. Auch die Stadtwerke wissen derzeit noch nicht, wie sie die Gaspreis- und Strompreisbremse umsetzen sollen. Er zieht für Emmerich das Fazit, dass für das vergangene Jahr und auch das kommende Jahr keine Vervielfachung der Preise zu erwarten sein wird. Zu Anfang 2023 werden die Energiepreise in der Grundversorgung angepasst; im Verhältnis zu umliegenden Städte wird dies eine moderate Anpassung sein. Die Energiepreisbremse (0,40 € pro Kilowattstunde bei 80 % des Vorjahresverbrauchs) soll bereits ab Januar greifen; die Umsetzung dessen kann allerdings erst zum März hin erfolgen. Für die Gaspreisbremse (0,12 € pro Kilowattstunde bei 80 % des Vorjahresverbrauchs) gilt das Gleiche. Die Stadtwerke geht durch diese moderate Erhöhung nicht von großflächigen Zahlungsausfällen aus. Insbesondere beim Gaspreis wird das Ganze durch die Senkung der Umsatzsteuer von 12 % auf 7 % unterstützt. Hinzu kommt der Einmalzuschuss in Höhe von 300 €. Die Emmericher Kunden haben im Jahr 2022 weniger für Energie zahlen müssen, als in den Vorjahren. Die Aussichten für das nächste Jahr sind nicht dramatisch. In Emmerich werden für die Jahre 2022 und 2023 keine Situationen wie z. B. im Ruhrgebiet auftreten. Wichtig bleibt aber, dass Energie, insbesondere Gas gespart werden soll. Im Moment sind die Gasspeicher hinsichtlich der Gasmengen gut gefüllt und wiegen einen auch in Sicherheit. Sollte absehbar sein, dass ein langer und kalter Winter bevorsteht, könnte es natürlich knapp werden. Daher der Appell an die Bürger, Gas möglichst einzusparen; auch vor dem Hintergrund, dass die Gasspeicher gut gefüllt bleiben. Es bleibt sehr wichtig, Energie über diese Winterperiode einzusparen.

Die Stadtwerke Emmerich sind auf Fälle, wie der Mehrverbrauch von Heizlüftern, gut vorbereitet. Durch Notstromaggregate wird die Versorgung sichergestellt werden. Im Extremfall ist man mit Notfallwärmeerzeugern ausgerüstet, um bei Bedarf Wärmeinseln in Hallen zu schaffen. Es gibt eine Vielzahl von Vorbereitungen, die kurzzeitige Stromausfälle in einzelnen Bereichen sichern, wenn in einzelnen Wohngebieten eine kurzzeitige Überlastung des Stromnetzes stattfindet. Aus der Presse war zu entnehmen, dass ein großflächiger Blackout über eine längere Periode äußerst unwahrscheinlich ist.

Nunmehr erläutert er eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation über Erneuerbare Energien (im Ratsinformationssystem online abrufbar).

 

Nach der Präsentation meldet sich Mitglied Swahjor zu Wort. Sie fragt an, ob ausreichende Vorbereitungen für einen möglichen Notfall getroffen wurden und sie würde anregen, die Bürger entsprechend zu informieren, damit die Ängste und Sorgen ein wenig genommen werden.

Herr Jessner teilt mit, dass die Stadtwerke nicht als Kastastrophenschutz- oder Ordnungsbehörde tätig werden. Die Stadtwerke sorgen für sich in jedem Fall vor. Das Notfallkonzept wird von den entsprechenden Behörden entwickelt. Die Stadtwerke befinden sich mit vielen anderen Beteiligten (wie KBE, TWE u. a.) im stetigen Austausch mit der Stadt Emmerich. Hinsichtlich der notwendigen Informationen müssen diese ebenfalls von den entsprechenden Behörden mitgeteilt werden. Aber er weist darauf hin, dass durch Informationen nicht nur Sicherheit sondern auch Verunsicherungen geschaffen werden. Der Zeitpunkt für Informationen muss gut überlegt sein. Momentan gibt es keinen Grund, sich über einen Blackout Gedanken zu machen. Es gibt keine Anzeichen, dass sich ein größerer Ausfall ereignen könnte.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs stimmt Herrn Jessner zu, dass es sicherlich Aufgabe der Stadtwerke ist, sich normativ auf eine solche Situation vorzubereiten. Der Antritt von Mitglied Swahjor betrifft den ordnungsrechtlichen Teil, wo sich die zuständigen Behörden drum kümmern müssen. Er gibt als Beispiel das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, von welchem man bis 1989 vielleicht mal was gehört hat. Danach dann nicht mehr. Im vergangenen Jahr durch die Katastrophe im Ahrtal wurde man wieder auf dieses Amt aufmerksam und durch die in der heutigen Zeit vermehrte Werbung von deren Seite, dass man sich grundsätzlich mit entsprechenden Lebensmitteln/Hygieneartikeln etc. für einen möglichen Notfall vorbereiten sollte.

Ergänzend teilt er mit, dass auf den verschiedenen Ebenen (Kommune, Kreis, etc.) seit Februar verschiedene Aktivitäten stattfinden. Im Sommer münzte dies in einem Erlass des Innenministers, der besagt, dass man sich mit dem Thema befassen muss. Der Kreis Kleve setzt sich seit geraumer Zeit mit dieser Thematik auseinander; d. h. der Kreis und die kreisangehörigen Kommunen machen sich Gedanken darüber, wie mit diesen Dingen wie Strommangellage Informationen etc. umzugehen ist.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Bartels antwortet Herr Jessner, dass man keine Anzeichen für einen möglichen Blackout sieht. Es ist natürlich nicht in Gänze auszuschließen, dass es temporär in einzelnen Bereichen zu Überlastungen des Stromnetzes kommt, weil z. B. zu viele Heizlüfter betrieben werden. Ein solches Vorgehen ist sowohl wirtschaftlich als auch energetisch allerdings völliger Unsinn. Die Stadtwerke sind entsprechend vorbereitet durch die Rufbereitschaft, Vorhaltung von Materialien zur Herstellung der Schalteinrichtungen, um kurzfristig die Stromversorgung zu sichern. Notfallwärmeerzeuger sind vorsorglich bereits angeschafft worden.

 

Mitglied Bartels geht nunmehr auf die Ladeinfrastruktur ein. In der Tiefgarage des Neumarktes fehlen nach Meinung seiner Fraktion Wallboxen für die Bewohner. Auf Nachfrage, warum dort keine Wallboxen vorgesehen werden, hat man die Antwort bekommen, dass diese aufgrund der fehlenden Ladeinfrastruktur/Energiezuführungsstruktur nicht realisiert werden können. Auf Dauer sind Schnelladestationen wünschenswert.

Herr Jessner gibt zu bedenken, dass man zwischen öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur unterscheiden muss. Bei privaten Flächen ist der jeweilige Betreiber/Eigentümer dafür verantwortlich, den Stadtwerken den Bedarf der entsprechenden Lademöglichkeit mitzuteilen, damit dann die entsprechende Stromversorgung sichergestellt werden kann. Diese Kosten für diese Maßnahme müssen dann teilweise auch von dem Betrieber/Eigentümer getragen werden. In der Vergangenheit hat dies mehrfach dazu geführt, dass viele Interessenten, bei denen es vernünftig gewesen wäre, darauf verzichtet haben. Hätte der Betreiber/Bauherr der Tiefgarage des Neumarktes die entsprechende Information an die Stadtwerke weitergeleitet, hätte die Stadtwerke reagiert. Das seit 2022 gültige Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt vor, dass dann, wenn eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen in und um ein Gebäude errichtet wird, eine bestimmte Anzahl von Ladeinfrastruktur mitzuerrichten ist und schonmal vorgesehen werden muss, dass Kabel/Lehrrohre für eine Nachrüstung gelegt werden müssen. Auf dem Neumarkt wird eine öffentliche Ladestruktur (2 Ladepunkte mit 11 KW und 1 Schnellladesäule) geplant. Der Einwand von Mitglied Bartels ist berechtigt; Bauherren müssen auf diese Umstände entsprechend hingewiesen werden.

Mitglied Frericks  weist darauf hin, dass man in einem Gebäude mit Lastmanagement arbeiten kann. Diese Information wird allerdings von den Stadtwerken nicht entsprechend kommuniziert. Er weiß nur von Aussagen der Stadtwerke, dass wenn jemand z. b. 10 Ladepunkte à 11 KW haben möchte, eine Last von 110 KW benötigt wird und dementsprechend eine größere Dimensionierung der Anlage erforderlich wird, wie z. B. Trafo. Dieses verursacht natürlich enorme Kosten, woraufhin dann eine solche Maßnahme nicht weiter verfolgt wird. Dies ist aber unnötig, da die 10 Ladestationen niemals gleichzeitig genutzt werden. In der Regel werden nur ca. 1/3 der Fahrzeuge geladen. In der Nacht von 12.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens steht ferner viel mehr Leistung zur Verfügung, da dann in den Haushalten nicht viel benötigt wird. Somit könnte man auf einen Trafo verzichten und die Investitionskosten würden geringer. Er bittet die Stadtwerke, doch diesbezüglich entsprechend Informationen anzubieten.

Ferner merkt er an, dass Schnellladestationen dringend benötigt werden, allerdings nicht in der Innenstadt. Diese werden vielmehr auf der Fernstrecke benötigt. Der Standort Krankenhaus ist sicherlich sinnvoll, da dort auch auswärtige Besucher kommen, die weit entfernt wohnen. Eine Schnellladestation ist nicht nur für den Ersteller teurer sondern auch für die Benutzer. Ferner merkt er an, dass fast alle Autos nicht die Schnellladefunktion nutzen können, wenn der Akku nicht warm ist. In die Stadt gehören möglichst viele 11 KW-Ladestationen an öffentlichen Plätzen.

 

Mitglied Gerritschen fragt nach, wie es mit Erdwärmenutzung für den öffentlichen Raum aussieht.

 

Mitglied Jessner geht zuerst auf die Wortäußerung von Mitglied Bartels ein. In Bestandsgebieten gibt es Schwierigkeiten, jedes einzelne Wohnhaus in einem großen Wohngebiet mit einer Wallbox nachzurüsten. Dafür sind die vorhandenen Stromnetze nicht ausgelegt. Bei einem großen Neubauvorhaben ist das über die Neuanlage einer entsprechenden Station händelbar.

Nunmehr geht er auf die Wortäußerung von Mitglied Frericks hinsichtlich Lastmanagement ein. Hierfür werden intelligente Zählersysteme benötigt, die derzeit in Deutschland noch nicht in der Vielzahl verfügbar sind. Er ist ein wenig verwundert über die Aussage von Mitglied Frericks. In seinem Hause besteht die

Anweisung, dass, wenn die Leistung von den Stadtwerken nicht vollständig bereitgestellt werden kann, auf das Lastmanagement verwiesen werden soll. Wenn dem in einem bestimmten Fall nicht so gewesen sein soll, so bittet er um entsprechende Meldung, damit er es klären kann.

Hinsichtlich der Erdwärmenutzung/Wärmepumpe führt er aus, dass dies bei Neubauten eingesetzt wird und eine elektrische Nutzung vorsieht. Dies hat zur Folge, dass für die Warmwasserbereitung ein Durchlauferhitzer notwendig ist, der mit 22 kW das Stromnetz belastet.

Für die Beheizung z. B. einer Schule mit Erdwärme wird es problematisch, da die benötigte Vorlauftemperatur für die Heizung nicht erreicht werden kann. Eine Nachrüstung öffentlicher Gebäude ist schwierig.

 

Vorsitzende Siebers fragt nach, ob der Einsatz von Smart Meter sinnvoll ist.

Herr Jessner erklärt, dass lt. Messstellenbetriebsgesetz das als Idealziel nicht nur den Einsatz von Smart Metern vorsieht sondern das Smart-Grid, sprich das intelligente Netz. Das Smart-Grid wird von dem Smart Meter gesteuert. Dadurch wird versucht, die Last genau dorthin zu bringen, wo sie benötigt wird. Hierzu werden allerdings Zählersysteme benötigt, die in der Bundesrepublik durch ein sehr kompliziertes Zertifizierungsverfahren laufen müssen. Bislang ist es noch nicht gelungen, ein solches Smart-Grid aufzubauen.

 

Mitglied Terhorst geht auf die Technik mit Sonnenstrom ein. Er fragt nach, wie lange die Bearbeitungs-/Entwicklungszeit bei den Stadtwerken liegt, wenn man dies über sie bezieht.

Herr Jessner führt aus, dass die Stadtwerke durchaus gewillt ist, die Solarstromanlagen zu errichten, allerdings sind momentan sehr lange Lieferzeiten (etliche Monate) zu verzeichnen.

 

Vorsitzende Siebers bedankt sich bei Herrn Jessner und schließt den Tagesordnungspunkt.


Abstimmungsergebnis: