Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 7

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget ”Arbeit und Soziales” im Ergebnishaushalt auf 2.111.985,- € und im Finanzhaushalt auf 2.107.360,- € fest.

 


Herr Dahms erläutert, dass im kommenden Jahr 2023 der Haushaltsansatz bei den ordentlichen Erträgen höher ausfallen werde als im Haushaltsjahr 2022.

Bei den Ausgaben hingegen wird eine Verringerung erwartet, sodass sich das Ergebnis im Verhältnis zum Haushaltsjahr 2022 verbessern werde. Insgesamt sei mit einer Ergebnisverbesserung von insgesamt 800.000 € zu rechnen.

Ein Grund dafür sei eine verbesserte Personalkostenerstattung im SGB II- Bereich des Bundes über den Kreis Kleve. Im Weiteren seien die Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die der Stadt Emmerich am Rhein für die Geflüchteten in Höhe von 875 € pro Geflüchtetem erstatten würden, vollständig im Haushalt des Fachbereichs 7 vereinnahmt werden würden, ein weiterer Grund. Wohingegen die Kosten für die Immobilienbewirtschaftung im Fachbereich 3 angesiedelt seien. Insgesamt führe eine erhöhte Flüchtlingszahl zu einer Ergebnisverbesserung im Budget 700, jedoch nicht insgesamt für die Stadt Emmerich am Rhein.

Zudem wäre im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes eine Mehreinnahme zu verzeichnen, die auf die erfolgreiche Unterhaltsheranziehung bei den Zahlungspflichtigen zurück zu führen sei. Gleichzeitig seien die Personalkosten im kompletten Haushalt angepasst worden, bisher sei eine vollständige Ausfinanzierung dargestellt worden sei, die aber tatsächlich nie erreicht worden sei, so wurde der Haushaltsansatz um 10 % für alle Bereiche gekürzt. Im Weiteren würden im kommenden Jahr kurzfristige Finanzhilfen zum einen für die Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung stehen, aber auch die Erstattungen für die Geduldeten.

Jedoch gäbe es auch für das Haushaltsjahr 2023 einige Unabwägbarkeiten. Dazu gehöre die Einführung des Bürgergeldes, die Höhe der Flüchtlingszahlen im Jahr 2023, steigende Energiekosten, die zu einem Anstieg der Antragsteller führen würden. Hinzu komme eine Wohngeldreform, die laut Städte- und Gemeindebund zu einer Verdreifachung der Empfängerzahlen führen würde.

Der Haushalt im Budget 700 schließe im Haushaltsjahr 2023 mit einem Zuschussbedarf von rund 2,1 Mio ab, damit 800.000 € weniger als im Vorjahr.

Herr Dahms teilt mit, dass er an dieser Stelle auf den Stellenplan eingehen wolle, auch wenn über diesen heute nicht beschlossen werden würde. Er weist darauf hin, dass sich der Stellenplan im Bereich Soziales verändern müsse. So gäbe es aktuell keinen Sozialarbeiter der aufsuchend tätig sei. Es würden zwar Leistungen von externen Anbietern, wie im Bereich der Flüchtlingsberatung über die Stabstelle 18 bei der Caritas und auch beim BBZ Hilfestellungen eingekauft. Jedoch seien diese Hilfestellungen nicht aufsuchend. Der Hilfesuchende müsse sich selbst zunächst um einen Termin bemühen. Allerdings gäbe es eine Anzahl von Einzelschicksalen, die aufgesucht werden müssten. Hinzu kommt beispielsweise ebenso der Bereich des SGB XII, indem Leistungen im Alter gewährt werden. Dort kommt es immer wieder vor, das alleinstehende Menschen vorsprechen, bei denen man recht schnell feststelle, dass sie Hilfe bedürfen, da sie niemanden haben, der ihnen z.B. bei Behördengängen helfen kann. Aus diesen Gründen würde im Haushaltsplan 2023 eine Stelle für einen Sozialarbeiter vorgesehen werden, der dann im Einzelfall auch mal fachbereichsübergreifend tätig werden könne.

Ein weiteres Thema sei die Einplanung von Springerstellen im Haushaltsplan 2023 für den Fachbereich 7. Seit Januar 2020 bis heute sei kein Monat vergangen in dem nicht mindestens eine Fehlzahl von 12 % der Mitarbeiter*innen zu verzeichnen gewesen sei.

Bei den Fehlzeiten seien lediglich die Erkrankungen, die länger als einen Monat bestehen berücksichtigt, sowie Elternzeiten und befristete Arbeitszeitverkürzungen etc.

Er erläutert, dass bei befristeten Arbeitszeitverkürzungen jedoch im Stellenplan eben aufgrund der Befristung die ganze Stelle freigehalten werden müsse, um dem Arbeitnehmer nach Beendigung der Befristung die Gelegenheit zu geben wieder Vollzeit arbeiten zu können. Hier sei es nur möglich für die Dauer der Befristung auch befristet auszuschreiben.

Die Motivation seitens der Bewerber sich auf eine befristete Stelle auszuschreiben gehe jedoch gegen null, sodass eine Besetzung der vakanten Stellenanteile unmöglich sei. Deshalb habe er im Stellenplan für das Jahr 2023 zwei Springerstellen eingeplant um diese Vakanzen aufzufangen. Hierzu erläutert er am Beispiel des Monats November 2022 anhand einer Folie die Problematik.

Im Weiteren führt er aus, dass die Einplanung von zwei Springerstellen nicht zu Mehrausgaben führen würde, da wie bereits ausgeführt, immer mindestens 12 % der Stellen nicht besetzt seien, umgerechnet auf den Fachbereich 7 seien das mindestens 6 Stellen. Die zwei Springer*innen seien dann als Elternzeitvertretung z.B. eingeplant. Die fehlenden Mitarbeiter*innen würden in dieser Zeit nicht bezahlt werden müssen, sodass damit keine Mehrkosten im Personalkostenhaushalt entstehen würden.

Selbst wenn das Restrisiko bedacht werden würde, dass der Fall einträte, dass 100 % der Mitarbeiter*innen da sein würden, was allerdings wie bereits ausgeführt in den letzten drei Jahren nicht der Fall gewesen sei, könne durch den Einsatz des zusätzlichen Personals z.B. im Fallmanagement die Qualität der Arbeiter durch eine höhere Beratungsdichte weiter verbessert werden. Die Personalkosten im Bereich des Jobcenters würden erstattet, sodass kein finanzielles Risiko bestünde.

Im Bereich des Wohngeldes seien insbesondere im Hinblick auf die Wohngeldreform zwei weitere Stellen im Stellenplan eingeplant. Hier würde bereits im Januar 2023 eine Stelle besetzt werden um den Anfragen überhaupt gerecht werden zu können.

Im Asylbereich habe im Jahr 2023 eine Verzehnfachung der Zuweisungszahlen stattgefunden. Von einer kurzfristigen Beendigung der Flüchtlingskrise könne nicht ausgegangen werden, sodass auch hier zwei weitere Stellen im Stellenplan berücksichtigt würden. Eine Stelle sei für den Außendienst und eine für den Innendienst vorgesehen.

Insgesamt käme man damit auf eine Zahl von insgesamt sieben zusätzlichen Stellen im Fachbereich 7. Er weist nochmals darauf hin, dass bei der folgenden Abstimmung jedoch nicht über den Stellenplan entschieden werden würde, sondern über das Budget 700.

 

Mitglied Kukulies merkt an, dass er die Meinung vertrete, offensiv mit dem Stellenplan umzugehen und auch die offenen Stellen alle direkt zu besetzen, damit auch qualitativ eine Sicherheit gegeben sei.

 

Mitglied Arntzen teilt im Namen der CDU-Fraktion mit, dass diese zunächst die Veränderungsliste abwarten möchte und sich bei der nun folgenden Abstimmung das Budget 700 betreffend enthalten würden.