Mitglied Sigmund macht nochmals auf die aktuelle Situation der vorläufigen Haushaltsführung aufmerksam und erkundigt sich, ob die Möglichkeit bestehe, den Haushalt noch in diesem Jahr genehmigt zu bekommen und welche Auswirkungen sich ergeben, wenn der Haushalt auch in diesem Jahr nicht genehmigt werden würde.

Frau Stadtkämmerin Büker merkt an, dass eine Genehmigung in diesem Jahr nicht mehr erfolgen könne. Sie führt aus, dass u.a. die Jahresabschlüsse dem jeweiligen Haushaltsplan als Anlage beizufügen seien. So müsse der Jahresabschluss für das Jahr 2020 als Anlage zum Haushaltsplan für das Jahr 2022 beigefügt werden.

Der Jahresabschluss für 2019 sei fertiggestellt und der Jahresabschluss 2020 sei fast fertiggestellt.

Frau Stdtkämmerin Büker informiert für das kommende Jahr 2023 schon vorab, dass sich die Stadt den Großteil des Jahres in der vorläufigen Haushaltsführung befinden werde.