Sitzung: 29.11.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 0811/2022
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß §
2 Abs. 1 BauGB für den Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 7, Flurstücke 332, 680,
681, 1032, 1073, 1079, 1099, 1100, 1101, 1119, 1249, 1263, 1267 und 1276 einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Zusätzlich wird ein Teilstück der
Straße Am Portenhövel, Gemarkung Emmerich, Flur 7, Flurstück 1074 in den
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans inkludiert.
Das Vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren erhält die
Bezeichnung Nr. E 7/8 -Wassenbergstraße-.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden
vorhabenbezogenen Bebauungsplans ergibt sich aus der beigefügten Karte.
Erster Beigeordneter Wachs betont zunächst, dass er diesen Aufstellungsbeschluss mitvertritt. Er lobt den Entwurf als Ergebnis der guten Zusammenarbeit des Fachbereiches 5 und Frau Kirchner mit den Investoren.
Mitglied Brouwer erhält das Wort und drückt aus, dass die Fraktion der CDU diesen Aufstellungsbeschluss ausdrücklich begrüßt und sich im weiteren Verfahren noch einbringen wird.
Mitglied Sigmund bekundet, dass auch die BGE Fraktion dieses Vorhaben begrüßt. Der Investor sei frühzeitig mit der Fraktion zwecks des Informationsaustausches in Kontakt getreten. Allerdings sind noch einige Fragen offen, die alle auch zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden können. Er erklärt, dass die BGE Fraktion insbesondere Wert auf die Altlastenproblematik legen wird.
Mitglied Baars berichtet, dass auch die SPD diesen Beschlussvorschlag begrüßt. Jedoch kritisiert die Fraktion den zu niedrigen Stellplatzschlüssel und fordert einen Schlüssel von mindestens 1.
Der Vorsitzende Jansen erörtert, dass dies im weiteren Verlauf noch einzubringen ist und lässt nunmehr über den Antrag von Mitglied Brouwer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.