Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 7, Flurstücke 332, 680, 681, 1032, 1073, 1079, 1099, 1100, 1101, 1119, 1249, 1263, 1267 und 1276 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Zusätzlich wird ein Teilstück der Straße Am Portenhövel, Gemarkung Emmerich, Flur 7, Flurstück 1074 in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans inkludiert.

 

Das Vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung Nr. E 7/8 -Wassenbergstraße-.

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans ergibt sich aus der beigefügten Karte.

E_7_8_Geltungsbereich

 

 


Erster Beigeordneter Wachs betont zunächst, dass er diesen Aufstellungsbeschluss mitvertritt. Er lobt den Entwurf als Ergebnis der guten Zusammenarbeit des Fachbereiches 5 und Frau Kirchner mit den Investoren.

Mitglied Brouwer erhält das Wort und drückt aus, dass die Fraktion der CDU diesen Aufstellungsbeschluss ausdrücklich begrüßt und sich im weiteren Verfahren noch einbringen wird.

 

Mitglied Sigmund bekundet, dass auch die BGE Fraktion dieses Vorhaben begrüßt. Der Investor sei frühzeitig mit der Fraktion zwecks des Informationsaustausches in Kontakt getreten. Allerdings sind noch einige Fragen offen, die alle auch zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden können. Er erklärt, dass die BGE Fraktion insbesondere Wert auf die Altlastenproblematik legen wird.

 

Mitglied Baars berichtet, dass auch die SPD diesen Beschlussvorschlag begrüßt. Jedoch kritisiert die Fraktion den zu niedrigen Stellplatzschlüssel und fordert einen Schlüssel von mindestens 1.

 

Der Vorsitzende Jansen erörtert, dass dies im weiteren Verlauf noch einzubringen ist und lässt nunmehr über den Antrag von Mitglied Brouwer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.