Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 7

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500 “Fachbereich 5 – Stadtentwicklung” im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2023 auf 3.639.253 Euro und im Finanzhaushalt auf 9.901.190  Euro ggfs. zuzüglich der Veränderungen aus den im Vortrag dargestellten Ergänzungen fest.

 


Erster Beigeordneter Dr. Wachs übernimmt in diesem Jahr die Informationen zum Haushalt, da Herr Bartel krankheitsbedingt ausfällt.

Zu Beginn teilt er mit, dass der Entwurf des Haushalts bereits im Sommer dieses Jahres aufgestellt wurde; mit all seinen Ungenauigkeiten. Dies bedingt nunmehr eine Veränderungsliste zu den abschließenden Haushaltsplanberatungen, die möglicherweise umfangreicher als in den Vorjahren ausfallen könnte, da der Haushalt dieses Jahr sehr frühzeitig vorgestellt wurde.

Hinsichtlich der Vorgehensweise ist von der Stadtkämmerei vorgeschlagen, im Fachbereich 5 das bauliche Tun nicht mehr so umfangreich wie in den Vorjahren abzubilden. Vielmehr soll die Konzentration im nächsten Jahr auf der Planung liegen. Hier soll das Augenmerk wesentlich auf die Planung Geistmarkt und Kleiner Löwe gelegt werden. Im besten Falle erfolgen durch den Rat die entsprechenden Beschlüsse zur Ausbauplanung, mit entsprechenden Verpflichtungserklärungen und abschließenden Vertragswerken, so dass man mit dem Bau der Maßnahme in 2024 beginnen kann.

Zudem ist noch das Budget der Bau- und Grundstücksordnung derzeit beim Fachbereich 5 angesiedelt, obwohl es mit der bekannten Umordnung von der Fachbereichsleitung 6, Frau Bartsch, mitgenommen wurde. Frau Bartsch wird zu diesem Teilbereich vortragen.

Das Budget 500 ist insgesamt in 7 Teilbereiche untergliedert. Den Schwerpunkt wird er in die Bereiche „Räumliche Planung“ und „Straßen, Wege, Plätze, Verkehrsanlagen“ legen. Frau Bartsch wird zum Teilbereich der Bau- und Grundstücksordnung Informationen geben.

Im Budget 1.100.09.01.01 „Räumliche Planung, Entwicklung, Geoinformationen“ macht das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2025 einen großen Teil aus. In der vergangenen Woche hat das Forum Innenstadt stattgefunden und dort wurde mitgeteilt, welche Programme originär im ISEK 2025 mit der Städtebauförderung des Landes laufen. Dazu zählen das Hof- und Fassadenprogramm, der Verfügungsfonds, aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Im nächsten Jahr wird das Sanierungsgebiet Blücherstraße auf den Weg gebracht werden und das City-Management wird fortgeführt. Parallel wird gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung und der Emmericher Erschließungsgesellschaft das Förderprogramm „Sofortmaßnahmen Innenstadt“ weiter fortgeführt.

Im nächsten Jahr wird man auf den Ausschuss zukommen, um die Fortschreibung des ISEK insofern sicherzustellen, dass die Frage des Postgebäudes mitabgebildet wird. Das Objekt wurde mittlerweile von der Emmericher Erschließungsgesellschaft erworben und es soll in das Programm Städtebauförderung des Landes eingebracht werden, um entsprechende Förderanteile zu generieren.

Des Weiteren wird die Windenergieplanung und Photovoltaikplanung die Verwaltung im nächsten Jahr weiter beschäftigen.

Ein weiterer großer Anteil wird der Bauleitplanung zugeschrieben, der in fast jeder Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung in Form von Bebauungsplänen auf der Tagesordnung steht. Hier ist als großes Projekt der Kreisverkehr Bahnhofstraße genannt, wo auch die Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge eine große Rolle spielt. Die Bebauungspläne Waldparkviertel und großflächiger Lebensmittel Einzelhandel auf dem Kasernengelände müssen fortgeführt werden. Möglicherweise wird man sich mit Gewerbegebietsbebauungsplänen aufgrund ihres Alters beschäftigen müssen. Weiterhin wird die Verkehrsführung der Industriestraße behandelt werden. Dies vor dem Hintergrund der Planungen der Betuwe (Beseitigung höhengleicher Bahnübergang Löwentor), weil man Teile des Schwerlastverkehrs nicht weiter über die Bundes-/Landes-/Hafenstraße leiten möchte, sondern mindestens auf dem Hafengebiet über die Industriestraße abzuführen.

Das Dorfentwicklungskonzept Praest wird zum Abschluss gebracht werden müssen und aus dem Einzelhandelskonzept und dem ISEK ist die Thematik Wemmer & Jansen zu lösen.

 

Mitglied ten Brink geht auf den Bereich Löwentor ein und fragt an, ob die Verwaltung ein Konzept für den nicht geplanten Radweg in der Eisenbahnüberführung (Gerhard-Storm-Straße in Richtung Aldi) hat.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass seitens der von der DB in der Offenlage keine Nebenanlage vorgesehen ist. Das Ganze soll über die EÜF realisiert werden. Die Stadt Emmerich am Rhein hat die entsprechenden Forderungen gestellt mit der entsprechenden Aussage, dass eine Förderung seitens des Bundes erfolgt. Dies muss im Planfeststellungsverfahren entschieden. Pläne gibt es nicht dafür.

Auf weitere Nachfrage von Mitglied ten Brink, ob eine finanzielle Reserve von der Verwaltung berücksichtigt wurde, wenn man diese Maßnahme in Eigenregie realisiert, teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass eine solche Reserve nicht eingeplant ist, da der Rat nicht beschlossen hat, diese Maßnahme zu übernehmen. Der Rat die 100%ige Förderung aus der Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge § 13 EBkrG entsprechend beschlossen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Kaiser erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass  das Teilstück der Industriestraße zwischen Hafen und Industriegebiet bis zur von-Gimborn-Straße ausgebaut werden soll, welches sich im Eigentum der Stadt Emmerich am Rhein befindet. Lediglich das letzte Stück der Industriestraße befindet sich im Eigentum der Firma Probat.

 

Nunmehr geht Frau Bartsch auf das Budget 1.100.10.01.01 Bau- und Grundstücksordnung ein. Es gibt keine wesentlichen Veränderungen im Budget und personell zum Vorjahr. Die Entwicklung der Genehmigungsverfahren ist u. a. von der Konjunktur und von der Entwicklung der Planverfahren abhängig . Sofern ein Planverfahren abgeschlossen ist, wird die Arbeit hinsichtlich der Genehmigungen aufgenommen, wie z. B. beim Waldparkviertel. Insgesamt ist man in den letzten Monaten sehr projektbezogen im Bereich Problemimmobilien, Leiharbeiter, Osteuropa unterwegs. Im letzten Jahr haben größere Aktionen (u. a. 13.02.2022) stattgefunden , stetig wird an den Projekten weiter gearbeitet und entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet und umgesetzt. Für solche Projekte fallen natürlich auch Kosten an; diese werden für das nächste Haushaltsjahr in Höhe von 3.000 € eingestellt werden.

 

Mitglied Bartels geht auf Seite 341, lfd. Nr. 7 Bußgelder, ein.  Im Ergebnis für 2021 sind 52.677 € gelistet und für die kommenden Jahre lediglich 6.000 €. Er fragt nach, wie sich diese Differenz erklären lässt.

Frau Bartsch erläutert, dass dies nicht nur Bußgelder sondern auch Zwangsgelder beinhaltet. Die Summe in 2021 resultiert aus Maßnahmen, die tatsächlich umgesetzt wurden und zum größten Teil aus den Maßnahmen der Problemimmobilien hervorgehen.

Nach Ansicht von Mitglied Bartels ist lt. dem Ansatz also davon auszugehen, dass sich solche Aktionen in den kommenden Jahren nicht derart wiederholen.

Frau Bartsch erklärt, dass man dies grundsätzlich in der großen Form nicht vorhersehen kann. Es wird mit einem Grundstock geplant. Es handelt sich immer um Einzelmaßnahmen, die auch von Fall zu Fall unterschiedlich zu betrachten und zu vollziehen sind. Es ist davon auszugehen, dass auch das Ergebnis für das Jahr 2022 nächstes Jahr sicherlich höher ausfallen wird. Abgebildet werden immer die Summen, die regulär im Jahr eingeholt werden. Alles was darüber hinaus geht ist vom Einzelfall abhängig. Auf weitere Nachfrage von Mitglied Bartels antwortet Frau Bartsch, dass eine Reduzierung der Maßnahmen nicht erfolgt.

Vorsitzender Jansen hofft, dass die Verwaltung bei dem Thema “Leiharbeiter” auch im Jahr 2023 dranbleibt. Die Situation für die Leute ist nicht tragbar aber die Gesetzeslage gibt den Kommunen nicht mehr Handlungsmöglichkeiten.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt zum Budget 1.100.10.03.01 Denkmalschutz und –pflege mit, dass es sich hier um geringe Ansätze handelt. Es handelt sich hierbei um eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen, wo Anteile aus der Denkmalförderung gemeinsam mit kommunalen Anteilen einfließen.

Im Anschluss daran geht er genauer auf das Budget 1.100.12.01.01 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrsanlagen ein. Das Thema “Betuwe” wird im nächsten Jahr einen großen Anteil Arbeit bereiten. In der Presse war zu lesen, dass die Bahn von ihrer Idee abgewichen ist, in der Bauphase der Betuwe Baufenster zu schaffen und im laufenden Betrieb die Strecke auszubauen. Geplant ist nunmehr eine Vollsperrung und ein Vollausbau der Strecke, um die Zeit entsprechend zu verkürzen. Dies hat natürlich enorme Folgen für die Stadt Emmerich am Rhein. Diese Maßnahme wird ja nicht einfach nur gebaut, sondern jede einzelne Baumaßnahme muss entsprechend begleitet werden, damit das Ergebnis der Kreuzungsvereinbarung entspricht. In den Gesprächen zwischen Verwaltung und der Bahn wurde deutlich, dass zum einen im nächsten Jahr mit den Planfeststellungsbeschlüssen zu rechnen sein wird und sich die zuständigen Gremien zügig innerhalb der Rechtsmittelfristen damit auseinandersetzen müssen, um entsprechende Maßnahmen Klage oder Nichtklage einzuleiten und zum anderen müssen die jeweiligen Planverfahren bearbeitet werden. In diesem Jahr wurden 3 Deckblätter zu den PFA 3.3 bis 3.5 durchgearbeitet, die im ersten Halbjahr etliche Monate an Zeit gekostet haben. Im nächsten Jahr wird dies also genauso stattfinden und parallel muss die bauliche Ebene betrachtet werden. Die Verwaltung erhält immer mehr Vorplanungshefte mit der Bitte um entsprechende Anmerkungen. Ein Ingenieur muss über diese Vorplanung schauen und es müssen Kreuzungsvereinbarungen mit der Bahn geschlossen werden Analog zu diesem Vorgehen macht die Bahn deutlich, dass wenn die Stadt Emmerich am Rhein sich nicht bewegt, sie den harten Weg fahren wird. Er macht deutlich, dass im nächsten Jahr der Schwerpunkt auf der Arbeit für die Betuwe liegen wird. Alle anderen Maßnahmen verschieben sich dann.

Nunmehr geht er auf die Prioritäten-und Investitionsliste ein. Bei den meisten Maßnahmen handelt es sich um solche, die bereits begonnen sind und fortgeführt werden müssen. Bei einigen wenigen Straßenzügen ist die Planung vorgesehen. Wichtig ist der Ausbau des Radweges Netterdensche Straße. Dieses Teilstück ist nunmehr im Besitz der Stadt Emmerich am Rhein und es ist dringlich, dass dieses Teilstück einen Radweg bekommt.

Die Maßnahme Schule im Quartier am Brink mit den Fördermitteln aus der Städtebauförderung und die Anschlüsse an die Wollenweberstraße und Ölstraße  sollen im Frühjahr fertiggestellt werden.

Die beiden großen Maßnahmen Geistmarkt und Kleiner Löwe aus dem ISEK sind in der Planung im besten Fall zum Abschluss zu bringen.

 

Mitglied Sigmund meldet sich zu Wort und zieht das Fazit, dass, wenn die Betuwe im nächsten Jahr die meiste Arbeit machen wird, die Maßnahmen in der Prioritätenliste geschoben werden müssten. Er stellt die Frage, ob das Straßen- und Wegekonzept mit der Prioritätenliste abgeglichen wurde. Das Straßen- und Wegekonzept ist Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln nach KAG; daher müssten diese beiden Dinge deckungsgleich sein. Wenn schon jetzt erkennbar ist, dass die im Jahre 2023 eingeplante Straßenbaumaßnahmen wegen der Arbeit zur Betuwe nicht durchgeführt werde können, dann sollten die Maßnahmen geschoben werden

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die bereits laufenden Maßnahmen natürlich zu Ende gebracht werden müssen. Ansonsten handelt es sich lediglich um Planungsansätze; die entsprechende Planung wird durch Fachbüros ausgearbeitet werden. Von daher ist er der Meinung, dass eine Verschiebung nicht notwendig ist.

Ferner führt teilt er mit, dass die Prioritätenliste bereits sehr lange dem Haushalt angehört. Mit der Frage der Förderung der Straßenausbaubeiträge hat diese Liste formal einen anderen Stellenwert bekommen und der Gesetzgeber verlangt, dazu einen entsprechenden Beschluss im Rat zu fassen. Dies ist notwendig, damit die Stadt Emmerich am Rhein in den Genuss der Fördermittel kommt. Die Prioritäten- und Investitionsliste wird jedes Jahr fortgeschrieben.

 

Mitglied Bartels geht auf die personelle Situation im Fachbereich 5. Bereits seit Jahren werden einige Straßenbaumaßnahmen geschoben. Er fragt an, ob die Maßnahmen entsprechend der Prioritäten- und Investitionsliste im Jahr 2023 durchgeführt werden. Sollte dem so sein, dann plädiert seine Fraktion dafür, den Dorfplatz Vrasselt vorrangig bearbeitet werden. Aber grundsätzlich stellt sich die Frage, ob das vorhandene Personal ausreicht, um die Umsetzung zu gewährleisten.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs gibt zu, dass die Besetzung der Stellen im Tiefbau immer noch aussteht. Eine Kollegin kommt aus dem Mutterschutz zurück und es bleibt noch eine Stelle zu besetzen. Momentan hilft die Firma Gelsenwasser der Verwaltung aus, die Baumaßnahmen umzusetzen, wie z. B. bei den Baustellen Neumarkt, Abteistraße.

Vorsitzender Jansen macht den Einwand, dass die schlechte Personalsituation auch in anderen Fachbereichen zu verzeichnen ist.

 

Mitglied Bartels sieht natürlich auch den Nachteil der Kostensteigerungen für die Bürger, wenn die Maßnahmen verschoben werden. Aber er versteht den Hintergrund dessen.

 

Mitglied Gerritschen regt in Sachen Betuwe an, den Kostenansatz für mögliche Klagen zu erhöhen.

 

Mitglied Bartels geht auf die S. 351, Pos. 13 Stromkosten für die Beleuchtung ein. Hier fragt an, wie sinnvoll es ist, sukzessive eine Umstellung auch noch nicht defekter Leuchten auf LED vorzunehmen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass diese Fragestellung bereits mehrfach erörtert wurde, er aber keine Infos darüber abgeben kann, wann eine Umstellung sinnvoll ist. Er schlägt vor, gemeinsam mit den Stadtwerken einen aktuellen Status zu ermitteln. Mit den Stadtwerken ist ein System abgesprochen, wie die technische Umsetzung erfolgt.

Weiterhin geht Mitglied Bartels auf die S. 351, Pos. 16 Aufwendungen für Ersatzbeschaffung Festwerte ein. In den vergangenen Jahren waren dort keine Kosten angesetzt und nunmehr ab dem Jahr 2023 findet man dort Kostenansätze. Er stellt die Frage, warum dies so ist.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass dies bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geklärt wird.

 

Nunmehr wird das Budget 1.100.12.02.01 ÖPNV/Bürgerbus vom Ersten Beigeordneten Dr. Wachs angesprochen und er teilt mit, dass sich kaum Veränderungen zum Vorjahr abbilden.

Mitglied Sigmund teilt mit, dass aus der örtlichen Presse zu entnehmen war, dass es beim Bürgerbus Probleme gibt. Er regt an, eine Besprechung zwischen den Fraktionen und dem Bürgerbus Verein anzusetzen, damit der Verkehr des Bürgerbusses stabil aufgestellt werden kann, zukunftsfähig und nachhaltig ist.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs merkt an, dass allgemein bekannt ist, dass der Bürgerbus Verein Nachwuchskräfte dringend benötigt und um jegliche Unterstützung in diesem Bereich mehr als dankbar ist. Die Verwaltung wie auch die Fraktionen nehmen diese Anregung gerne auf und setzen sich für eine zeitnahe Einladung ein.

 

Zum Budget 1.100.13.01.01 Natur und Landschaft teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass sich bei den Ansätzen nichts verändert hat.

Auf Nachfrage von Mitglied Bartels antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass Informationen zum Stand der Ökopunkte bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorliegen werden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs reagiert auf Anfrage von Mitglied Kaiser und teilt mit, dass die “Vorgärten des Grauens” eine Frage der rechtlichen Möglichkeiten ist. Die erste rechtliche Möglichkeit ist die entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan, um solchen Vorhaben entgegenzuwirken. Diese normative Festsetzung über den Bebauungsplan ist erforderlich, um ordnungsrechtlich gegen die Eigentümer vorzugehen. Die Verwaltung ist aufgefordert, diese Fragestellung bei jedem Bebauungsplan zu prüfen.

Mitglied ten Brink ist der Auffassung, dass man ordnungsrechtlich gegen die Eigentümer in Baugebieten vorgehen könnte, die einen Zaun/Flechtzaun bis zu einer Höhe von 2 m aufstellen; teilweise auch in Sichtdreiecken.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass, sofern keine Gestaltungssatzung oder Bebauungsplan greift, die Höhe des Zaunes bis 2 m zulässig ist. Bei den Sichtdreiecken müsste man sich die Situation vor Ort anschauen und entsprechend tätig werden müssen. Er bittet Mitglied ten Brink um entsprechende Meldung beim zuständigen Fachbereich 6.

 

Hinsichtlich des Budgets 1.100.13.02.01 Forst teilt Mitglied Bartels mit, dass dort ein Stellenanteil eingestellt wurde, der bislang nicht dort stand.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs kann diese Frage nicht zu 100 % beantwortet. Die gesamte Abwicklung des Forstes hat sich vor 2 Jahren geändert. Die Arbeit wurde vom Forstamt an eine private Firma übergeben. Die Forstbetriebsgemeinschaft Emmerich bedient sich seitdem dieser privaten Firma und er geht davon aus, dass daraus die entsprechenden Haushaltsansätze resultieren. Er wird dies genauer nachfragen.

 

Mitglied Brouwer teilt für die CDU-Fraktion mit, dass kein Grund gesehen wird, die Maßnahmen des Fachbereiches Stadtentwicklung abzulehnen. Da allerdings die Veränderungsliste noch nicht vorliegt, wird seine Fraktion die weiteren Haushaltsplanberatungen abwarten und sich bei der jetzigen Abstimmung enthalten.

 

Mitglied Bartels teilt für die BGE-Fraktion mit, dass sie dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmt.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.