Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag

 

1.       Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 401 ”Jugend allgemein” und 402 ”Jugendcafé am Brink” im Ergebnishaushalt für das Jahr 2023 auf 14.301.571 Euro und im Finanzhaushalt auf 14.335.521 Euro fest.

 

Stimmen dafür 9  Stimmen dagegen 4  Enthaltungen 1 

 

 

2.       Der Rat beschließt die Erhöhung für das Familienbüro und stellt die zusätzlichen Mittel bereit.

 

Stimmen dafür 8  Stimmen dagegen 6  Enthaltungen 0 

 


Frau Niemeck erläutert - anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation - ausführlich die Ausgaben bei den Budgets 401 und 402 und stellt die Gründe für die Kostensteigerungen sowie Schwerpunktsetzungen für 2023 dar. Außerdem berichtet sie über gesetzliche Änderungen im Bereich Jugendhilfe.

 

 

Budget 401 - Jugend allgemein

 

1.100.06.01.01 - Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege

 

Der Kostenanstieg bei diesem Produkt wird insbesondere mit der jährlichen Erhöhung der Kindpauschalen i.H.v. 3,5 %, anstehenden höheren Investitionskosten und die durch steigende Kinderzahlen höheren freiwilligen Zuschüsse begründet. 

 

Schwerpunkte in 2023 sind der weitere Ausbau von Kita-Plätzen und geplante Um-bau-, Neubau- bzw. Sanierungsmaßnahmen in mehreren Einrichtungen.

Das Kita-Helfer-Programm des Landes zur Entlastung der Fachkräfte sei erfreulicherweise für das laufende Kita-Jahr verlängert worden. Die Verwaltung hoffe auf weitere Verlängerung.

 

Eine gesetzliche Änderung in 2022 bringt das neue Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) - geregelt im SGB VIII. Hier seien die Auswirkungen auf den Haushalt im Budget Jugend noch unklar.  

Im OGS-Bereich werde gestaffelt ab dem Schj. 2026/27 ein Rechtsanspruch der Kinder auf Betreuung in der Schule bestehen. Ob hierfür ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich sein wird, werde noch mit dem Ausführungsgesetz zum GaFöG geregelt werden.

 

 

1.100.06.02.01 - Jugendarbeit

 

Fördermittel aus dem Programm “Aufholen nach Corona“ entfallen ab 2023.

Geplant sei das Partizipationsprojekt “Jugend trifft Verwaltung“ wieder aufleben zu lassen.

 

 

1.100.06.03.01  - ambulante und stationäre Hilfen - Hilfen zur Erziehung

 

Die Aufwendungen steigen insbesondere in den Bereichen Heimpflege, Vollzeitpflege an, weil es in Emmerich viele Erziehungsstellen (Pflegestellen, die an einen Träger angebunden sind und darüber auch finanziert und personell unterstützt werden) gibt. Von den aktuell 61 laufenden Fällen seien es 52 Fälle, die über eine Erziehungsstelle laufen. Diese Kinder seien in der Regel von anderen Jugendämtern hier untergebracht. Die Zuständigkeit gehe nach 2 Jahren auf den örtlichen Träger über. Die Kosten werden vom zuvor zuständigen örtlichen Träger erstattet. 

Beim Einsatz von ambulanten Hilfen z.B. in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe oder Erziehungsbeistand gibt es derzeit längere Wartezeiten, aufgrund von Fachkräftemangel bei den Trägern.

Als Folge der Corona-Pandemie sind z.B. bei den Integrationshilfen längere Laufzeiten notwendig. Einzelne Fälle haben eine größere Intensität und sind daher kostenintensiver.

Ebenfalls sei die Entwicklung bei der Belegung von Heimeinrichtungen aufgrund des Fachkräftemangels dramatisch. Plätze seien bundesweit ausgebucht.

 

Bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern steigen die Zahlen und damit die Kosten aktuell wieder. Die Quote für Emmerich liege aktuell bei 12. 

Problematisch sei dies für alle Jugendämter im Kreis Kleve. Daher haben in den vergangenen Wochen Treffen mit allen Jugendamtsleitern des Kreises Kleve zum Thema unbegleitete minderjährige Ausländer stattgefunden, mit dem Ziel eine gemeinsame Lösung zu finden. Dazu eingeladen waren auch alle großen Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Kreis. Festzustellen ist, dass derzeit kein Träger im Kreis in der Lage ist, eine Einrichtung für UmAs mit eigenem Personal zu unterhalten. Es wurde kreisweit eine sogenannte Brückenlösung im Wunderland Kalkar gefunden, bei der nicht alle strengen Vorgaben des Landesjugendamtes, wie sie für die Eröffnung eines Kinderheims bestehen (z.B. Einzelzimmer), erfüllt werden müssen.

 

Im Bereich Eingliederungshilfe werden durch die Reform der Kinder- und Jugendhilfe ab 2028 die Leistungen nach dem SGB VIII durch die Jugendhilfe nicht mehr nur wie bisher für Kinder mit seelischer Behinderung, sondern auch für körperlich oder geistig behinderte Kinder gewährt werden. Hier ist derzeit noch der Sozialhilfeträger zuständig.

 

Am 01.01.2024 tritt die Änderung in Kraft, bei der es im Rahmen der Eingliederungs-hilfe um die Einführung von Verfahrenslotsen als Ansprechpartner für Jugendliche und Erziehungsberechtigte geht. Diese Leistung wird durch das Jugendamt erbracht.

Ab 01.01.2024 muss hierfür eine zusätzliche Stelle bereitgestellt werden.

 

 

1.100.06.03.02 - Vormundschaftswesen

 

Zum 01.01.2023 tritt die Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Hierdurch besteht jetzt die Verpflichtung, in diesem Bereich die Aufgaben Pflegschaft und Vormundschaft von anderen Aufgaben des Jugendamtes zu trennen. Mischarbeitsplätze sind nicht mehr zulässig.

 

 

1.100.06.03.03 - sonstige Hilfen für junge Menschen und Familien

 

Zur weiteren Gesetzesänderung ab 01.05.2022, dem Landeskinderschutzgesetz NRW, erläutert Frau Niemeck die Eckpfeiler: Kinderrechte und Kinderschutz, die Arbeit in Netzwerken, Fachliche Standards von Kinderschutzverfahren und Schutzkonzepte in Einrichtungen und Pflegefamilien. Es erfolgt eine Förderung durch Landesmittel.

                           

Zu diesem Produkt gehört auch das Familienbüro. Frau Niemeck betont, dieses habe sich bei Familien sehr gut etabliert. Sie erläutert Beispiele aus der dortigen Arbeit und dortige Angebote unterschiedlicher Träger. Von den Familien würden diese sehr gut angenommen werden. Die Öffnungszeit betrage derzeit 20,5 Stunden wöchentlich. Die Netzwerkarbeit und die Angebote seien ausbaufähig. Auch wegen der deutlich spürbaren Auswirkungen der Pandemie seien viele Familien froh eine Anlaufstelle zu haben. Um die bisherige Arbeit gut fortsetzen zu können und die notwendigen Stunden für die Koordination und die Café-Kraft zur Weiterentwicklung der Angebote erhöhen zu können, schlage die Verwaltung die Erhöhung des Haushaltsansatzes von 73.600 € auf 98.000 € vor.

 

 

Budget 402 - Jugendcafé am Brink

 

Auch in diesem Bereich merken die Mitarbeiter deutlich, welchen Verzicht die Kinder/Jugendlichen während des Lockdowns hatten. Gesetzliche Änderungen sind mit neuen Aufgaben verbunden und der Fachkräftemangel sei wie in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe auch hier erkennbar. 

 

Die Verwaltung versuche vor der nächsten Sitzung dem JHA eine Führung durch die im Oktober 2022 bezogenen neuen Räume des Jugendcafés im neuen Schulgebäude am Brink zu ermöglichen. Grundsätzlich seien die Mitglieder aber jederzeit herzlich eingeladen sich die Räumlichkeiten anzusehen.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und gibt den Mitgliedern Gelegenheit Fragen oder Einwände zum Haushalt 2023 vorzutragen.   

 

Mitglied Gertsen erkundigt sich nach der aktuellen Zahl der Tagespflegekräfte. Lt. Frau Niemeck sind aktuell 24 Tagesmütter tätig. Es werden neue gewonnen, andere hören wieder auf wenn z.B. die eigenen Kinder in die Schule gehen. 

 

Zu den Alltagshelfern in den Kitas möchte Herr Gertsen wissen, ob alle möglichen Stellen besetzt werden können. Dazu teilt Mitglied Schmidt als Kita-Leitung mit, das Programm werde gut angenommen und ihre Einrichtung habe bisher kein Problem damit, Personal dafür zu finden. Wie es bei anderen Kitas ist, sei ihr nicht bekannt.

Die Verwaltung wird dazu in der nächsten Sitzung des JHA unter Mitteilungen nähere Angaben machen.  

 

Auch bittet Mitglied Gertsen um Beantwortung der Frage, ob UmAs nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf ihrem weiteren Weg unterstützt werden.

Lt. Frau Niemeck müssen die UmAs die Einrichtung nicht verlassen, sondern haben die Möglichkeit einen Antrag auf Fortführung in Form von Hilfen für junge Volljährige zu stellen.

 

Mitglied Verhoeven als Vertreter der Kreispolizeibehörde erkundigt sich nach den zu erwartenden Änderungen durch das neue Landeskinderschutzgesetz. Frau Niemeck erläutert zu diesem am 01.05.2022 in Kraft getreten Gesetz, dass künftig auch die Zusammenarbeit mit der Polizei intensiver werden soll. Absprachen hierzu sollen dann kreisweit unter allen Jugendämtern getroffen werden. Bestehende Vereinbarungen z.B. mit Kitas oder Schulen würden sicherlich überarbeitet werden. Das Jugendamt werde zahlreiche Fortbildungen zur Qualifizierung des Fachpersonals in die Wege leiten und mit allen Beteiligten gemeinsam die wichtigen Themen im Bereich Kinderschutz überlegen. Wichtig sei auch, dass die Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten auch in den Einrichtungen tatsächlich gelebt werden. 

 

Mitglied Gertsen trägt die Sichtweise der CDU-Fraktion zum Budget 402 - insbesondere zur 2. Jugendeinrichtung vor. Festzustellen sei, dass an vielen Stellen im Budget Jugend Erhöhungen vorgesehen seien, die die CDU-Fraktion gerne bereit ist mitzutragen und zu sichern da es um Maßnahmen gehe, die sich etabliert und als sinnvoll erwiesen haben. Andererseits habe der Rat der Stadt Emmerich am Rhein eine Ver-änderungsliste auf den Tisch bekommen, mit dem Ziel 5 Mio. € im Haushalt einzusparen. Davon sei man noch weit entfernt. Aus Sicht der CDU-Fraktion könne sich die Stadt derzeit eine 2. Jugendeinrichtung finanziell nicht erlauben und aus diesem Grund dem Haushaltsentwurf nicht zustimmen können.

 

Unter Hinweis auf ihren Antrag auf getrennte Abstimmung zu Teil 1 und Teil 2 des Beschlussvorschlags bittet Mitglied Weicht darum, jetzt Teil 1 zur Abstimmung zu bringen. Der Vorsitzende lässt über Teil 1 des Beschlussvorschlags abstimmen.

 

1. Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 401 ”Jugend allgemein” und 402 ”Jugendcafé am Brink” im Ergebnishaushalt für das Jahr 2023 auf 14.301.571 Euro und im Finanzhaushalt auf 14.335.521 Euro fest.

 

Stimmen dafür 9  Stimmen dagegen 4  Enthaltungen 1 

 

 

Mitglied Weicht schließt sich für die BGE-Fraktion unter Hinweis auf die notwendige Haushaltskonsolidierung Mitglied Gertsen an und lehnt die Erhöhung für das Familienbüro ab.

 

Der Vorsitzende lässt über Teil 2 des Beschlussvorschlags abstimmen.

 

2. Der Rat beschließt die Erhöhung für das Familienbüro und stellt die zusätzlichen Mittel bereit.

 

Stimmen dafür 8  Stimmen dagegen 6  Enthaltungen 0