Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein (Anlage 1).

 


Betriebsleiter Vervoorst verweist auf seinen ausführlichen Vortrag in der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.12.2022; der Vorlage gebe im Ergebnis den Inhalt des Vortrags wieder. Für Rückfragen stehe er zur Verfügung.

 

Mitglied Sigmund bedankt sich bei Betriebsleiter Vervoorst für das am Vortag stattgefundene offene Gespräch in seiner Fraktion.

 

Die BGE habe seit Jahren Bedenken mit dem Emmericher Modell der Gebühren-kalkulation und er fragt nach, ob es beabsichtigt sei, dieses Emmericher Modell nochmal auf den Prüfstand zu stellen. Seiner Ansicht nach sei das schon mal beschlossen worden. Sollte dies nicht der Fall seins werde man einen entsprechenden Antrag formulieren wollen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erwidert, dass es kein Emmericher Gebühren-modell gebe, sondern sich die Gebührenberechnung nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes KAG NRW bemesse. Er könne sich nicht erinnern, dass entsprechende Beschlüsse gefasst worden wären. Die Besonderheit in Emmerich seien die Frage des Handels der sogenannten Großeinleiter und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Gebühren.

 

Es sei stetige Aufgabe technische sowie administrative Gegebenheiten zu optimieren. Dazu gehöre auch die Kalkulation kostendeckender Gebühren.

 

Mitglied Weicht fragt, ob er es richtig verstehe, dass der Verzicht auf einen Teil des handelsrechtlichen Überschusses in 2023 den Anstieg der Gebühren mildern solle.

 

Ferner fragt er nach, ob dieses Vorgehen auch für 2024 geplant sei.

 

Betriebsleiter Vervoorst führt aus, dass man den Gebührenanstieg durch die gewählte Vorgehensweise dämpfen werde. Wie die Entwicklung im Jahr 2023 wäre und wie sie sich auf die Gebühren 2024 auswirken würde, könne er derzeit nicht beurteilen.

 

Er erläutert auf Nachfrage des Mitglieds Weicht nochmal kurz, wie man zu dem Ergebnis gekommen sei.

 

Mitglied Trüpschuch bedankt sich bei Betriebsleiter Vervoorst für seinen Besuch am gestrigen Tage in der Fraktion und freut sich, dass er alle Fragen beantwortet habe. Keiner würde sich über den Beschlussvorschlag freuen, nichtsdestotrotz sehe man keinen anderen Weg, um nicht im nächsten Jahr eine noch größere Gebührenerhöhung zu beschließen.

Aus diesem Grunde stelle sie den Antrag laut Beschlussvorschlag.

 

Mitglied Weicht weist darauf hin, dass sich das Problem noch verschärfen würde, wenn andere Großeinleiter der Verringerung der Schmutzfrachten etc. folgen würden. Man werde sich, da möchte er sich den Worten von Mitglied Sigmund schließen, strategisch weitere Gedanken machen müssen. Dieses Thema müsse intensiv aufgenommen werden.

 

Mitglied Brouwer meldet sich und teilt mit, dass sich die CDU-Fraktion dem Antrag von Mitglied Trüpschuch anschließe.

 

Er sei irritiert, warum dieses Thema nochmals aufgerollt werde. Man habe vor einer Woche alles ausführlich dargestellt bekommen mit der Möglichkeit, Fragen zu stellen. Auch die Presse habe sehr ausführlich und überzeugend die Entwicklung der Gebühren dargelegt und dargestellt, dass man nicht anders handeln könne.

 

Mitglied Weicht merkt an, dass seines Wissens die genannte Versammlung eine nicht öffentliche Sitzung gewesen wäre. Man berate jetzt in einem auch der Presse zugänglichen öffentlichen Teil. Er sei der Ansicht, dass diese Diskussion sinnvoll und hilfreich sei.

 

Mitglied Baars weist Mitglied Weicht darauf hin, dass die Gebührenkalkulation in einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt wurde, er aber heute den Namen des Großeinleiters namentlich nennt. Dies gehöre nicht in den öffentlichen Teil.

 

Mitglied Weicht bedankt sich für den Hinweis. Der Name sei bereits in der Presse genannt worden.

 

Vorsitzende Bongers verliest den Beschlussvorschlag.