Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt

 

  1. den Wirtschaftsplan 2023 der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (Anlage 1), sowie

 

  1. die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 760.000,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein gemäß § 26 Abs. 2 EigVO

 


Betriebsleiter Vervoorst verweist auf den Wirtschaftsplan, der umfangreich sei und sich in der Darstellung an die Vorjahre anlehne.

Er weist darauf hin, dass man im Vorfeld mit der Stadt, insbesondere mit der Kämmerin, den Betriebskostenzuschuss Bauhof abgestimmt habe.

 

Mitglied Weicht hat einige Fragen. Im Bereich 1- Entwicklung der Umsatzerlöse - auf Seite 17 bittet er bei den 3,356 Mio., die als Klärwerksgebühr eingesetzt sind, um Erläuterung, ob der 2023er Gebührenansatz bereits berücksichtigt werde.

Betriebsleiter Vervoorst bejaht dies.

 

Mitglied Weicht hat eine Anmerkung zu Seite 20. Die Jahreszahl sei nicht korrekt angegeben. Sie müsse richtigerweise 2023 lauten.

Ihm sei aufgefallen, dass in dem auf der Seite 26 genannten Betriebskostenzuschuss der Stadt Emmerich am Rhein zum ersten Mal die Position Entwässerungskosten, Niederschlagswasser öffentliche Flächen auftauche, mit einem Betrag von 464.000 €. In den Vorjahren sei dies nicht explizit ausgeführt worden. Handele es sich nun um eine neue Größe?

Betriebsleiter Vervoorst teilt mit, dass dies keine neue Größe sei. Er führt aus, dass in dem Betriebskostenzuschuss der Stadt Emmerich am Rhein auch ein Zuschuss für die Straßenunterhaltung enthalten sei und in diesem Straßenunterhaltungszuschuss ein Betrag, sprich Niederschlagswassergebühr für die Entwässerung der an die Kanalisation angeschlossenen öffentlichen Straßen. Es solle dargestellt werden, dass dieser Betrag bei fehlendem Ausgleich die Ansätze für Unterhaltungs- und Pflegearbeiten mindere und die Gestaltungsmöglichkeiten der KBE einschränke.

 

Mitglied Weicht stellt fest, dass dies der Transparenz diene und diese Position auch in den nächsten Jahren ausgewiesen werden solle. Er bittet, dies zu Protokoll zu nehmen.

 

Mitglied Weicht hat noch eine weitere Frage zu Seite 30. Auch das Betriebsführungsentgelt der TWE sei mit einer deutlichen Steigerung aufgeführt. Man habe vom Geschäftsführer der TWE GmbH / Herrn Antoni erfahren, dass hier auch Energiekosten mit enthalten seien. Hat man hier auch eine Index-Berechnung mit einfließen lassen? Er weist darauf hin, dass die Indexzahlen aus verschiedenen Energiequellen hergeleitet werden würden und dass dies nicht für die eigene Stromerzeugung gelten könne. Eine Deckelung bzw. Rabatt auf den eigenerzeug-ten Strom wäre ja auch mit Gelsenwasser vereinbart. Dies bitte er im Protokoll festzuhalten.

Der Erste Beigeordnete Herr Dr. Wachs teilt mit, dass die TWE GmbH deutlich mitgeteilt habe, dass die Betriebsführungsentgelte aus den Verträgen heraus dazu dienen würden, die tatsächlichen Betriebskosten zu decken. Herr Antoni habe in einer der letzten Sitzungen mitgeteilt, keine Übergewinne erzielen zu wollen und man im Jahr 2023, wenn die entsprechenden tatsächlichen Zahlen vorliegen, prüfen würde, ob die Berechnungen gepasst hätten. Die TWE GmbH habe dies zugesagt und auch dem Bürgermeister gegenüber schriftlich kundgetan. Dies könne also auch hier im Protokoll nochmal aufgenommen werden.

 

Mitglied Weicht merkt zum Begriff “Übergewinne“ an, dass er die Ausführungen gerne zur Kenntnis nehme.

Der Erste Beigeordnete Herr Dr. Wachs macht nochmals deutlich, dass der Begriff Über-gewinne in Anführungsstrichen zu sehen sei. Dieser Begriff setze einen Gewinn voraus. Mit dem Betriebsführungsentgelt werde jedoch seitens der TWE GmbH kein Gewinn generiert.

 

Mitglied Weicht führt aus, dass er mit der Höhe der Zinsen für die Maßnahmenfinanzierung durch die TWE GmbH nicht glücklich sei. Dies sei in der folgenden Zeit noch zu diskutieren.

Der Erste Beigeordnete Herr Dr. Wachs verweist darauf, dass dies in den vergangenen Wochen in verschiedenen Sitzungen erörtert worden sei. An den Sitzungen hätten auch Mitglieder der BGE teilgenommen, die ihn - Mitglied Weicht - hätten informieren können.

 

Mitglied Brouwer stellt klar, dass die TWE GmbH kein städtischer Betrieb sei; die TWE GmbH bestehe aus den Gesellschaftern Stadt Emmerich am Rhein und die Gelsenwasser AG.

Mitglied Weicht führt aus, dass ihm dies bekannt sei. Er bittet den Ausschuss darüber zu unterrichten, wo das für den Erwerb der Gesellschafteranteile an der TWE GmbH (49,9 %) von der Gelsenwasser AG gezahlte Geld verblieben sei.

 

Vorsitzende Bongers bittet Mitglied Weicht, sich bezüglich dieser Fragen an seine Fraktionsmitglieder zu wenden; diese Punkte seien bereits in anderen Ausschusssitzungen besprochen worden.

 

Mitglied Brouwer weist nochmals darauf hin, dass die KBE hoheitliche Aufgaben habe. Man könne die KBE nicht einfach KBE mit einer GmbH zusammenführen und eine irgendwie fusionierte Gesellschaft daraus machen; dies sei sauber zu trennen.

 

Mitglied Weicht führt aus, dass die KBE seines Wissens aus den Abwasserwerken Emmerich entstanden sei und letztendlich mit diversen der Stadt obliegen Aufgaben betraut worden sei. Man habe hier Aufgaben gebündelt.

 

Er stelle sich die Frage, warum aus einem solchen Konstrukt eine Gewinnableitung, die man Eigenkapitalverzinsung nenne, konstruiert wurde. Dies sei ein interessantes Werk, welches man verfasst habe. Seiner Meinung nach sei dies eine Quersubventionierung.

 

Der Erste Beigeordnete Herr Dr. Wachs entgegnet, dass diese Fragen bereits im Jahre 2001 mit umfänglichen Gutachten von Ökonomen, Juristen und Technikern und darauf aufbauend mit entsprechenden Genehmigungen und Zustimmungen von Behörden geprüft, erörtert und gestützt worden seien.

Er weist nochmals darauf hin, dass diese Diskussion bereits in den vergangenen Wochen mit den Fraktionen geführt worden sei. Man werde diese Diskussionen kontinuierlich weiterführen und dementsprechend werde dies dann auch im Betriebsausschuss angesprochen.

 

Mitglied Brouwer führt aus, dass die von Mitglied Weicht genannten 6,5 % Zinsen Gegenstand der europaweiten Ausschreibung gewesen seien. Es wäre vorher eindeutig durch Gutachten belegt gewesen, wie diese Ausschreibung zu erfolgen habe und auch deren Inhalt. Man habe sich dann für die Gelsenwasser AG entschieden. Es sei beabsichtigt, die Historie in der nächsten Zeit nochmals darzulegen.

 

Mitglied Baars teilt mit, dass zu dieser Thematik bereits eine Veranstaltung des Aufsichtsrates der TWE GmbH stattgefunden habe. Herr Antoni als Geschäftsführer der TWE GmbH habe diese Sacherhalte genauestens erläutert.

 

Mitglied Sigmund teilt seinen Unmut mit, dass man ständig mit der BGE in Konfrontation sei. Die BGE habe sich vorher von Herrn Antoni einweisen lassen und daher keine Notwendigkeit gesehen, an der Veranstaltung am 08.12.2022 teilzunehmen.

Vorsitzende Bongers weist darauf hin, dass die Diskussion und die Tonlage nicht zielführend seien. Sie möchte gerne über den Beschlussvorschlag abstimmen

 

Mitglied Weicht führt aus, dass er dem gerne folgt und weist darauf hin, dass er nicht die Zusammenarbeit mit der Gelsenwasser AG kritisiere. Man könne über den Antrag abstimmen.

 

Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, verlies Vorsitzende Bongers den Beschlussvorschlag und bittet um Handzeichen.

Mitglied Weicht weist darauf hin, dass die Eigenkapitalverzinsung mit 760.000 € angesetzt werde, laut den Zinsberechnungen lägen diese aber bei ca. 740.000 €. Er fragt nach, wie sich der Betrag von 760.000,00 € berechne.

Vorsitzende Bongers weist darauf hin, dass man sich mitten in der Abstimmung befinde und Mitglied Weicht seinen Einwand vorher hätte melden müssen. Sie möchte abstimmen.

 

Mitglied Weicht entschuldigt sich und akzeptiert dies. Er geht davon aus, dass die Anmeldung seiner Bedenken im Protokoll vermerkt werde. Er werde dem Beschlussvorschlag wegen der offenen Frage nicht zustimmen.