Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das Straßen- und Wegekonzept (2023) der Stadt Emmerich am Rhein.

 


Mitglied Sigmund formuliert folgende Nachfragen zum beigefügten Straßen- und Wegekonzept an die Verwaltung:

 

  1. Maßnahme “Industriestraße“ (lfd. Nr. 1, Seite 3 des Straßen- und Wegekonzeptes)

 

In den Jahren 2023 und 2024 seien jährliche Haushaltsmittel eingeplant (in 2024 mit einer VE i.H.v. 500.000 €). Im Straßen- und Wegekonzept

(S. 3) sei als Umsetzungsjahr das Jahr 2023 angegeben. Laut Haushaltsplan dauere die Umsetzung noch bis ins Jahr 2024. Mitglied Sigmund bittet daher nochmals um Prüfung und ggf. Korrektur dieser Maßnahme.

 

  1. Maßnahme “Kastanienweg“ (lfd. Nr. 4, Seite 4 des Straßen- und Wegekonzeptes)

 

Laut Haushaltsplan sei die Ausführung für das Jahr 2023 vorgesehen. Für das Jahr 2024 seien allerdings auch 130.000 Euro veranschlagt und für das Jahr 2025 90.000 Euro. Verglichen mit der Liste für den Aufsichtsrat der TWE (dort lfd. Nr. 40) sei im Jahr 2023 die Planung und in den Jahren 2024/2025 die Ausführung vorgesehen. Auch hier bittet Mitglied Sigmund im Namen der BGE-Fraktion um Prüfung.

 

  1. Maßnahme “Eltener Straße“ (lfd. Nr. 6, Seite 4 des Straßen- und Wegekonzeptes)

 

Da diese Maßnahme nicht im Budget 500 abgebildet sei, erkundigt Mitglied Sigmund sich, wo diese Maßnahme im Haushalt zu finden sei.

 

  1. Maßnahme “Gasthausdurchgang“ (lfd. Nr. 7, Seite 4 des Straßen- und Wegekonzeptes)

 

Mitglied Sigmund bringt seine Verwunderung bzgl. dieser Maßnahme zum Ausdruck, da im Jahr 2023 nur die Planung stattfinden solle (siehe auch lfd. Nr. 11 des Bauzeitenplans der TWE), während im Haushalt nun allerdings auch Planungszahlen für 2024 abgebildet seien.

 

  1. Schlussendlich erkundigt sich Mitglied Sigmund, ob eine neue Maßnahme am “Diepe Kuhweg“ vorgesehen sei und bittet auch hier ggf. um Ergänzung im Straßen- und Wegekonzept.

 

Der Erste Beigeordnete Herr Dr. Wachs appelliert, dass solche Anfragen bereits im Vorfeld an den Fachbereich 5 oder an ihn selbst zu richten sind, denn nur so könne auch eine Beantwortung dieser Fragen gewährleistet werden. Weiterhin führt er an, diese Fragen aktuell nicht beantworten zu können, dies aber in der Ratssitzung am 13. Dezember 2022 nachholen werde.

 

Über den Antrag von Mitglied Jansen, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.