Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen im Gebiete der Stadt Emmerich am Rhein - ”Emmericher Sicherheits- und Ordnungsverordnung” (ESOV).

 


Auf entsprechende Nachfrage von Mitglied Ludwig teilt der Erste Beigeordnete Herr Dr. Wachs mit, dass Alkoholverbotszonen in dieser Satzung keine Berücksichtigung fänden. Hintergrund der der Vorlage angehängten Satzungsänderung ist, dass die “alte“ Satzung zum 31.12.2022 auslaufe, die Verordnung allerdings weiter Bestandskraft haben müsse. Die Einrichtung von Alkoholverbotszonen falle nicht in die Zuständigkeit dieser Satzung, da es diesbezüglich eine eigene Regelung im OWG gebe.

 

Des Weiteren teilt der Erste Beigeordnete Herr Dr. Wachs auf Nachfrage von Mitglied Kaiser mit, dass das “Campen“ in Wohnwagen/Wohnmobilen nur auf dafür vorgesehenen Plätzen stattfinden dürfe. Öffentliche Plätze, die u.a. zum temporären Parken bestimmt seien, dürften demnach nicht als Unterkunftsfläche genutzt werden.

 

Weitere Wortmeldungen werden nicht vorgetragen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.