Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Benutzungsordnung für die Aula der Gesamtschule am Schulstandort Grollscher Weg (Stadttheater), des Pädagogischen Zentrums (PZ) des Willibrord-Gymnasiums sowie die Aula der Gesamtschule am Schulstandort Paaltjessteege und der Mensa der Gesamtschule am Schulstandort Brink in Emmerich am Rhein (Anlage 1).

 


Herr Glapski, Leiter des Fachbereiches 3 “Immobilien“ teilt mit, dass die Verwaltung aufgrund einer Neuregelung des § 2b UStG Anpassungen der Satzungen unter TOP 4 bis 6 vornehmen müsse. Demnach müssten dann künftig von Vereinen, die gewinnorientiert arbeiten, Nutzungsgebühren für z.B. die Nutzung der Turnhallen erhoben werden.

 

Mitglied Ludwig regt - vorgreifend auf die Tagesordnungspunkte 5 und 6 - an, dass die meisten Nutzer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt seien und bittet die Verwaltung daher, die Nutzungsgebühren in diesen Fällen nur zu erheben, sofern dies verpflichtend sei.

Die Stadtkämmerin Frau Büker erläutert hierzu kurz, dass für gemeinnützig tätige Vereine keine Steuerschuld entstehe und somit auch keine Nutzungsgebühr erhoben werden müsse.

Zudem fügt die Frau Stadtkämmerin Büker hinzu, dass aktuell zur Diskussion stehe, die Optionsfrist im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 vom 31. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Bundestag und Bundesrat müssten hierüber jedoch noch entscheiden. In der kommenden Ratssitzung am 13. Dezember 2022 würden konkretere Informationen gegeben werden können.

 

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt werden nicht vorgetragen.

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag gemäß Vorlage abstimmen.