Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Stadtkämmerin zur Kenntnis.

 


Die Stadtkämmerin Frau Büker erläutert, dass die Stadt Emmerich am Rhein künftig in fast allen nicht hoheitlichen Bereichen umsatzsteuerpflichtig sein werde.

Ursprünglich sei geplant gewesen, dass eine Verlängerung dieser Optionserklärung automatisch zum 31. Dezember 2022 auslaufe und die Umsatzsteuerpflicht für die Kommunen ab dem 1. Januar 2023 in Kraft trete. Vor ca. zwei Wochen sei allerdings bekanntgeben worden, dass sich diese Option automatisch verlängern würde, sofern die Kommunen keinen Widerspruch einlegen würden.

Auch die Stadt Emmerich am Rhein wolle die Optionserklärung um ein weiteres Jahr verlängern, vor allem um noch offene Fragen zur Umsatzsteuerpflicht zu klären, und lege daher keinen Widerspruch ein.

Nähere Informationen habe die Verwaltung auch in der Anlage zur Vorlage zusammengefasst.