Zur vorgelegten Niederschrift werden seitens der anwesenden Ausschussmitglieder keine Einwände vorgebracht. Somit wird diese für den Ausschuss vorgelegte Niederschrift gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.

 


Abstimmungsergebnis: