Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 13, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, das Bebauungsplanverfahren Nr. N 1/1 für Teilflächen weiterzuführen.

 

 


Herr Bartel erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Dr. Reintjes führt aus, dass seine Fraktion sich mit dem Petenten in Verbindung gesetzt hat. Die verwaltungsseitig vorgetragenen Argumente sind nachzuvollziehen, jedoch kommt seine Fraktion zu dem Ergebnis, dass nach nunmehr 28 Jahren und aufgrund der Knappheit an Gewerbeflächen auf Stadtgebiet das Bebauungsplanverfahren für diese Teilflächen weiterzuführen. Er stellt den Antrag, im Sinne des Petenten auf Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens für Teilflächen zu beschließen mit dem Ziel, auf lange Sicht einen Bebauungsplan auf das ganze Gebiet zu legen. Dafür müssen natürlich die Grundstückseigentümer mit hinzugezogen werden; vielleicht wird durch die erste Mobilisierung der Teilflächen eine entsprechende Motivation erzeugt.

Nunmehr stellt er die Frage, ob die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung zur Installierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen einfach umsetzbar sind. Bei der Recherche wurde man darauf aufmerksam, dass planungsrechtlich entsprechende Maßnahmen getroffen werden müssten. Die Sonderregelungen für Freiflächenphotovoltaikanlagen an Autobahnen gelten nur auf bis zu 200 m und das betreffende Grundstück fällt so gerade eben aus diesem Radius heraus.

Herr Bartel erwidert hierauf, dass sich der Bereich an der Autobahn im Außenbereich befindet und nach § 35 Abs. 1 BauGB Photovoltaikanlagen dort privilegiert sind. Im FNP ist diese Fläche bereits als Gewerbefläche dargestellt und auf kommunaler Ebene kann durch einen Bebauungsplan die Fläche als Gewerbefläche ausgewiesen werden. Die Photovoltaikanlagen könnten dann somit dort zugelassen werden, auch vor dem Hintergrund, dass eine Frage der Erschließungsmöglichkeit für andere Nutzungen schwierig ist.

 

Mitglied Baars teilt für die SPD-Fraktion mit, dass sie sich der Meinung der Verwaltung anschließt und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Kaiser weist darauf hin, dass nach ihm vorliegenden Unterlagen der Bereich im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Helenenbusch, Wasserschutzgebietszone 3 B, liegt. Seiner Auffassung nach dürfte dann keine Versiegelung von Flächen erfolgen. Die Fließrichtung des Grundwassers ist von dem betreffenden Gebiet aus in Richtung Wasserschutzgebiet und behindert somit das Grundwasser. Auch seine Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt an, dass auch in anderen Bebauungsplänen die Frage der Wasserschutzgebietszone diskutiert wurde. Im Bebauungsplanverfahren ist mit diesen Problemen entsprechend umzugehen und im Bebauungsplan müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden, so dass eine gewerbliche Entwicklung der Fläche möglich ist.

 

Mitglied Bartels stellt an die Verwaltung die Frage, ob diese das Gespräch mit dem Petenten hinsichtlich Freiflächenphotovoltaik gesucht hat.

Herr Bartel erklärt, dass durchaus Gespräche stattgefunden haben aber nicht konstruktiv gewesen sind.

 

Mitglied ten Brink ist der Auffassung, dass, um das Gebiet interessant zu machen, der Bebauungsplan aufgestellt werden sollte, um sukzessive Gewerbegebiete zu entwickeln. Aus dem Bebauungsplan heraus können Überlegungen hinsichtlich der gewerblichen Nutzung angestellt werden. Erst dann können Überlegungen hinsichtlich der Erschließung gemacht werden. Die Anlage von Photovoltaikanlagen gehört auf die Dächer der Gewerbe aber nicht auf den Boden.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs widerspricht, dass die Verwaltung die Entwicklung einer gewerblichen Fläche verhindert. Er weist nochmals darauf hin, dass in den vergangenen Jahren diesbezüglich 2 Verfahren begonnen wurden, die jeweils auf der Hälfte der Strecke abgebrochen worden sind. Die Verwaltung hat dargelegt, dass eine Gewerbeflächenentwicklung auf der Gesamtfläche durchaus sinnvoll ist. Auf der anderen Seite wurde die Frage der Erschließung deutlich dargelegt. Aufgrund der Außenanlage dieser Flächen muss die Thematik der Erschließung gesondert betrachtet werden, insbesondere im Hinblick auf die Kosten. Eine Entwicklung im Sinne der Vollfläche soll erfolgen und eine Teilentwicklung einerseits eine Vielzahl von städtebaulichen Möglichkeiten ad absurdum führt. Verwaltungsseitig möchte man keine Unsummen an Kosten für den Gebührenzahler produzieren.

 

Mitglied Bartels versteht die Haltung der Verwaltung, dass diese nicht unnötig Personalkapazität und Energie investiert, wenn nicht sichergestellt ist, das konkrete Bauvorhaben auf der Gesamtfläche stattfinden. Fakt ist aber auch, dass, wenn kein Bebauungsplan aufgestellt wird, in dem Bereich nichts passiert. Er ist der Ansicht, dass die Stadt proaktiv mit der Situation umgeht und den Beteiligten Ideen an die Hand gibt, was dort realisiert werden kann; dies wiederum ist nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens möglich. Er ist der Ansicht, dass erst dann die Chance besteht, das gesamte Gebiet entsprechend zu entwickeln.

 

Vorsitzender Jansen führt aus, dass nach Geschäftsordnung erst über den Antrag von Mitglied Baars, nach Vorlage zu beschließen, abzustimmen ist.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit 7 Dafür-Stimmen und 13 Gegen-Stimmen abgelehnt.

 

Danach lässt Vorsitzender Jansen über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, das Bebauungsplanverfahren Nr. N 1/1 für Teilflächen weiterzuführen.

 

Abstimmungsergebnis

13 Dafür-Stimmen          7 Gegen-Stimmen          0 Enthaltungen

 


Abstimmungsergebnis: