Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Herr Dahms stellt im Rahmen einer Powerpoint-Präsentation die Wohngeldreform des Bundes zum 01.01.2023 vor. Hier geht er insbesondere auf  drei Punkte ein, die dauerhafte Heizkostenkomponente, die Klimakomponente und die Anpassung der Wohngeldformel, die die Mehrbelastungen der Wohngeldempfänger abmildern sollen. Dies könne dazu führen, dass in NRW künftig 400.000 Empfänger statt wie bisher 140.000 Empfänger Wohngeld beziehen würden. 

Im Weiteren geht er auf die Zuständigkeiten bzgl. der Bearbeitung und Zahlung des Wohngeldes ein. In diesem Zusammenhang weist er auf den Wohngeldrechner der Landes Nordrhein-Westfalen hin und die dort dargestellte Online-Antragstellung. Hier geht er auf die vorhandene Problematik in Bezug auf die Software ein, zudem weist er daraufhin, dass die angekündigte Software, die zur Bearbeitung der Ansprüche nach der neuen Wohngeldreform erforderlich sei für den April 2023 angekündigt wurde.

In der weiteren Grafik stellt er den sprunghaften Anstieg der Wohngeldanträge im Januar 2023 dar. Da im Vorfeld bereits auf die stark steigenden Zahlen der Wohngeldempfänger hingewiesen wurde, wurden im Rahmen der ersten Änderung des Stellenplans für das Jahr 2022 bereits zwei zusätzliche Stellen eingeplant. Hier konnte schon eine zusätzliche Mitarbeiterin als Teilzeitkraft eingestellt werden.

 

Mitglied Gertzen möchte wissen, ob in Emmerich am Rhein wie in anderen Kommunen Vorabbescheide versandt würden, damit die Menschen, die auf das Geld angewiesen seien dies zur Verfügung hätten oder ob das Geld erst gezahlt würde, wenn das Programm bereitstünde.

 

Herr Dahms erläutert, dass Wohngeld für sich alleine keine existenzsichernde Leistung, sondern vielmehr eine wichtige zusätzliche Unterstützung sei. Demzufolge würden nicht pauschal Vorauszahlungen erfolgen, sondern es würde der jeweilige Einzelfall betrachtet, sodass niemand ohne jegliche Hilfe sein werde. 

 

Mitglied Brockmann fragt, ob Wohngeld rückwirkend, auch bei einer späteren Antragstellung, zum 01.01.2023 bewilligt würde.

 

Herr Dahms teilt mit, dass der Antrag auf Wohngeld zum ersten des Monats zurückwirke, indem der Antrag gestellt worden sei. Sodass bei einer Antragstellung im März 2023 der Antrag auf den ersten März 2023 zurückwirke, nicht jedoch auf den 01.01.2023.