Sitzung: 07.03.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 04 - 17 0948/2023
Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt
entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1)
gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33 KiBiz die in der Anlage 2 aufgelisteten
Plätze / Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach
Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für das
Kindergartenjahr 2023/2024. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss die
Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die ein
Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1 geleistet
wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die Kindertagespflege gemäß § 24 Abs.
2 KiBiz nach Anlage 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, geringfüge Änderungen,
die sich zwischen dem Beschluss der Jugendhilfeplanung und der Stellung des
Zuschussantrages ergeben, vornehmen zu können.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die dauerhafte Erweiterung der
Kita Polderbusch um eine fünfte Gruppe, sofern dies vom Träger Zustimmung
findet und räumlich umsetzbar ist.
3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einrichtung einer dritten
Kita-Gruppe als ”Vorläufergruppe” in der Kindertageseinrichtung St. Johannes,
sofern die räumlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Entsprechende
Plätze und Kindpauschalen sind in den Anlagen 1 und 2 enthalten. Ebenso werden
die Mietpauschalen für drei Kita-Gruppen, vorbehaltlich einer Änderung des
Erbbauvertrages, beschlossen.
4. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Neubau einer mindestens vier
bis sechs gruppigen Kindertageseinrichtung an der Gasthausstraße. Die Anzahl
der Gruppen ist von den weiteren Bauplanungen abhängig. Der Neubau wird als
Investorenmodell gebaut, die Mietfinanzierung erfolgt durch die Gewährung der KiBiz
Pauschalen. Der Investor sowie der Träger stehen zum Zeitpunkt der Erstellung
der Vorlage noch nicht fest.
5. Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich einer möglichen
Umsetzung die Einrichtung von zwei bis drei Überhanggruppen ggfls. in dem Gebäude
der ehemaligen Kindertageseinrichtung Gasthausstraße. Die Trägerschaft der
Überhanggruppen ist abhängig vom möglichen Investor der neuen
Kindertageseinrichtung
6. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Ausbau einer bis zu vier
Gruppen großen Neubau-Kita am Standort Wassenbergstraße. Der Neubau wird als
Investorenmodell gebaut, die Mietfinanzierung erfolgt durch die Gewährung der
KiBiz-Pauschalen Die Trägerschaft steht zum Zeitpunkt der Erstellung der
Vorlage noch nicht fest.
7. Die Regelung, Trägern für die Betreuung von Kindern mit Behinderung
(KmB) grundsätzlich eine Platzreduzierung zu ermöglichen, wird vom
Jugendhilfeausschuss weiterhin befürwortet und bleibt somit für die kommenden
Kindergartenjahre bestehen.
8. Der Jugendhilfeausschuss genehmigt, vorbehaltlich möglicher
Veränderungen i.R.d. Inbetriebnahme von Überhanggruppen und der Endabrechnung
für das Kindergartenjahr 2023/2024, eine eventuelle Überschreitung des
Prozentsatzes gemäß § 33 Abs. 3
KiBiz, über das Budget von 4 Prozentpunkte hinaus.
9. Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich Angebote zur
Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und den
Landeszuschuss sowie den erforderlichen Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz in
Verbindung mit dem JHA-Beschluss vom 10.12.2020 entsprechend an die Träger zu
bewilligen. In diesem Rahmen ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die
Verwaltung, einzelnen Einrichtungen in dem Kindergartenjahr 2023/2024, bis zum
Erreichen der Fördersumme, eine entsprechende Bewilligung auszusprechen.
10. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorrangige Aufnahme von
gemeindeangehörigen Kindern und nur in Ausnahmefällen und auf Antrag Plätze für
gemeindefremde Kinder zur Verfügung zu stellen.
11. Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich die Anwendung der
Regelung des § 55 Abs. 2 KiBiz. Somit werden die Träger der
Kindertageseinrichtungen von allen Zweckbindungen für Plätze die seit 2008 im
Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden und weiterhin für die Kindertagesbetreuung
zur Verfügung stehen befreit, wobei der Grundsatz bestehen bleibt, dass die
geschaffenen Plätze vorrangig mit U3 Kinder belegt werden sollen. Eine
anderweitige Belegung der U3-Plätze erfolgt nur in Absprache mit dem Jugendamt
Emmerich und unter namentlicher Angabe der Kinder, die Plätze im Rahmen der
Zweckbindungsvorschriften ”fehlbelegen”. Dies gilt ebenso für die geschaffenen
U3- Plätze, die im Rahmen des Ausbauprogramms U6 des Bundes- und Landes
gefördert wurden.
12. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, weiterhin für alle investiven
Maßnahmen zum Neubau, Ausbau, Erhalt oder Sanierung / Qualitätsverbesserung von
U3- und Ü3-Plätzen i.V.m. der Inanspruchnahme der Bundes- und Landesmittel, den
10 %-igen bzw. 30 %-igen Eigenanteil zu den Investitionsmitteln aus Kommunalen
Mitteln zu finanzieren.
13. Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den
Landeszuschuss für sechs Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach
dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)
absolviert haben, zu beantragen.
Verwaltungsseitig erläutert Frau Niemeck die Pauschalmeldung sowie die Bedarfs- und Ausbauplanung ab dem Kindergartenjahr 2023/24 anhand der als Anlage beigefügten Präsentation und verweist auf die umfangreiche Verwaltungsvorlage.
Verwaltungsseitig werden Fragen zu aktuellen Wartelisten für Kita-Plätze in verschiedenen Kindertageseinrichtungen u.a. beantwortet.
Zum Hinweis von Mitglied Gertsen, dass im Ortsteil Praest Eltern dringend auf Kindergartenplätze warten, teilt Frau Sluyter mit, dass der FB 5 derzeit für die Kita St. Johannes die Möglichkeit zur Erweiterung mittels Containern prüfe.
Mitglied Wehren bedankt sich bei der Verwaltung für die Umsetzung des Anmeldeverfahrens “KITA-Online“. Dieses habe das Anmeldeverfahren wesentlich erleichtert.
Über den Antrag von Mitglied Gertsen, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.