Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33 KiBiz die in der Anlage 2 aufgelisteten Plätze / Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für das Kindergartenjahr 2023/2024. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss die Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die ein Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1 geleistet wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 2 KiBiz nach Anlage 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, geringfüge Änderungen, die sich zwischen dem Beschluss der Jugendhilfeplanung und der Stellung des Zuschussantrages ergeben, vornehmen zu können.

 

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die dauerhafte Erweiterung der Kita Polderbusch um eine fünfte Gruppe, sofern dies vom Träger Zustimmung findet und räumlich umsetzbar ist.

 

3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einrichtung einer dritten Kita-Gruppe als ”Vorläufergruppe” in der Kindertageseinrichtung St. Johannes, sofern die räumlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Entsprechende Plätze und Kindpauschalen sind in den Anlagen 1 und 2 enthalten. Ebenso werden die Mietpauschalen für drei Kita-Gruppen, vorbehaltlich einer Änderung des Erbbauvertrages, beschlossen.

 

4. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Neubau einer mindestens vier bis sechs gruppigen Kindertageseinrichtung an der Gasthausstraße. Die Anzahl der Gruppen ist von den weiteren Bauplanungen abhängig. Der Neubau wird als Investorenmodell gebaut, die Mietfinanzierung erfolgt durch die Gewährung der KiBiz Pauschalen. Der Investor sowie der Träger stehen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht fest.

 

5. Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich einer möglichen Umsetzung die Einrichtung von zwei bis drei Überhanggruppen ggfls. in dem Gebäude der ehemaligen Kindertageseinrichtung Gasthausstraße. Die Trägerschaft der Überhanggruppen ist abhängig vom möglichen Investor der neuen Kindertageseinrichtung

 

 

6. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Ausbau einer bis zu vier Gruppen großen Neubau-Kita am Standort Wassenbergstraße. Der Neubau wird als Investorenmodell gebaut, die Mietfinanzierung erfolgt durch die Gewährung der KiBiz-Pauschalen Die Trägerschaft steht zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht fest.

 

7. Die Regelung, Trägern für die Betreuung von Kindern mit Behinderung (KmB) grundsätzlich eine Platzreduzierung zu ermöglichen, wird vom Jugendhilfeausschuss weiterhin befürwortet und bleibt somit für die kommenden Kindergartenjahre bestehen.

 

8. Der Jugendhilfeausschuss genehmigt, vorbehaltlich möglicher Veränderungen i.R.d. Inbetriebnahme von Überhanggruppen und der Endabrechnung für das Kindergartenjahr 2023/2024, eine eventuelle Überschreitung des Prozentsatzes      gemäß § 33 Abs. 3 KiBiz, über das Budget von 4 Prozentpunkte hinaus. 

 

9. Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und den Landeszuschuss sowie den erforderlichen Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz in Verbindung mit dem JHA-Beschluss vom 10.12.2020 entsprechend an die Träger zu bewilligen. In diesem Rahmen ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, einzelnen Einrichtungen in dem Kindergartenjahr 2023/2024, bis zum Erreichen der Fördersumme, eine entsprechende Bewilligung auszusprechen.

 

10. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorrangige Aufnahme von gemeindeangehörigen Kindern und nur in Ausnahmefällen und auf Antrag Plätze für gemeindefremde Kinder zur Verfügung zu stellen. 

 

11. Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich die Anwendung der Regelung des § 55 Abs. 2 KiBiz. Somit werden die Träger der Kindertageseinrichtungen von allen Zweckbindungen für Plätze die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden und weiterhin für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen befreit, wobei der Grundsatz bestehen bleibt, dass die geschaffenen Plätze vorrangig mit U3 Kinder belegt werden sollen. Eine anderweitige Belegung der U3-Plätze erfolgt nur in Absprache mit dem Jugendamt Emmerich und unter namentlicher Angabe der Kinder, die Plätze im Rahmen der Zweckbindungsvorschriften ”fehlbelegen”. Dies gilt ebenso für die geschaffenen U3- Plätze, die im Rahmen des Ausbauprogramms U6 des Bundes- und Landes gefördert wurden.  

 

12. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, weiterhin für alle investiven Maßnahmen zum Neubau, Ausbau, Erhalt oder Sanierung / Qualitätsverbesserung von U3- und Ü3-Plätzen i.V.m. der Inanspruchnahme der Bundes- und Landesmittel, den 10 %-igen bzw. 30 %-igen Eigenanteil zu den Investitionsmitteln aus Kommunalen Mitteln zu finanzieren.

 

13. Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den Landeszuschuss für sechs Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) absolviert haben, zu beantragen.

 


Verwaltungsseitig erläutert Frau Niemeck die Pauschalmeldung sowie die Bedarfs- und Ausbauplanung ab dem Kindergartenjahr 2023/24 anhand der als Anlage beigefügten Präsentation und verweist auf die umfangreiche Verwaltungsvorlage.

 

Verwaltungsseitig werden Fragen zu aktuellen Wartelisten für Kita-Plätze in verschiedenen Kindertageseinrichtungen u.a. beantwortet.

 

Zum Hinweis von Mitglied Gertsen, dass im Ortsteil Praest Eltern dringend auf Kindergartenplätze warten, teilt Frau Sluyter mit, dass der FB 5 derzeit für die Kita St. Johannes die Möglichkeit zur Erweiterung mittels Containern prüfe.

 

Mitglied Wehren bedankt sich bei der Verwaltung für die Umsetzung des Anmeldeverfahrens “KITA-Online“. Dieses habe das Anmeldeverfahren wesentlich erleichtert.

 

Über den Antrag von Mitglied Gertsen, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.