Es sind zwei Einwohner anwesend.

 

Von den beiden Anwesenden meldet sich Herr Alexander Boßmann zu Wort.

 

Er erkundigt sich zum Tagesordnungspunkt 3 - ABS 46/2 - PFA 3.5 Änderung der Stellungnahme zur Forderung auf Aufweitung der lichten Höhe Eisenbahnüberführung (EÜ) Am Moddeich - .

Konkret möchte er wissen, in wie weit sich die Stadtverwaltung bemühe einen tragfähigen Kompromiss mit dem Vorhabenträger “Deutsche Bahn” zu finden. Weiterhin erkundigt er sich, ob es seitens der Verwaltung denkbar wäre, bereits zum jetzigen Zeitpunkt eigenständige Maßnahmen zur Aufweitung der lichten Höhe der Eisenbahnunterführung (EÜ) Am Moddeich zu beginnen oder durchzuführen. Er schlägt in diesem Zusammenhang vor, die bestehende Teerdecke der Fahrbahn des Wirtschaftsweges abzutragen, da diese die Durchfahrtshöhe aufgrund der immer wieder aufgebrachten neuen Teerschichten bereits beschnitten habe.

 

Darüber hinaus stellt er eine weitere Frage. Diese bezieht sich zu keinem Tagesordnungspunkt der gegenständlichen Sitzung.

In dieser Frage geht es um den PFA 3.4. Konkret über die Eisenbahnunterführung (EÜ) B8/L7 in Hüthum.

Herr Boßmann weist darauf hin, dass die derzeitige Planung des Vorhabenträgers vorsehe, dass die Eisenbahnquerung Felix-Lensing-Straße künftig im Zuge des dreigleisigen Ausbaus wegfallen solle.

Dies bedeute in Zukunft für die Verkehrsteilnehmer einen Umweg von rund 800 m zum Queren der Gleisanlagen.

Er regt in diesem Zusammenhang an, dass es möglich wäre für Rad- und Fußgänger den vorgenannten Umweg um 300 m abzukürzen, wenn Radfahrer und Fußgänger, nicht bis zum Iltisweg geführt werden würden, sondern diese “Am Trog” bereits wieder in Richtung Hüthum eingebunden werden würden. Er bittet die Stadtverwaltung, dies im Rahmen ihrer Stellungnahme berücksichtigen. Dies würde den Weg zwischen den Ortsteilen Hüthum und Borghees verkürzen, ohne den Weg zum Ortsteil Elten künstlich zu verlängern.

 

Vorsitzender Jansen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Eisenbahnunterführung (EÜ) B8/L7 nicht Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist. Sofern die Frage bzw. die Anregung im Rahmen der heutigen Sitzung nicht beantwortet werden könne, bestünde die Möglichkeit, dass Herr Boßmann direkt einen Termin mit der Verwaltung vereinbaren könne.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass es nach dem Kenntnisstand der Verwaltung durch den Vorhabenträger “Deutsch Bahn” noch keine konkreten Planungen für die Ausprägung der Eisenbahnunterführung B8/L7 vorlägen. Seitens der Stellungnahme der Verwaltung sei zunächst die Vorlage der Planungen durch den Vorhabenträger abzuwarten. Nach Vorlage der Unterlagen durch den Vorhabenträger könnten die Einwände von Herrn Boßmann eingebracht werden.

Zum aktuellen Verfahrenstand sei zu berücksichtigen, dass alles, was die Verwaltung bzw. Herr Boßmann in Verteidigung der jeweiligen Rechte vortragen würde präkludiert wären. Sofern diese Anregung aus dem bisher Vorgetragenen erwachsen würde, wäre dies verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden. Sofern der Einwand von Herrn Boßmann eine neue Erwägung darstellen würde, werde sich voraussichtlich sowohl der Vorhabenträger als auch das Eisenbahnbundesamt nicht auf die neue Idee einlassen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt ferner mit, dass er die Frage heute nicht abschließend beantworten könne.

 

Herr Boßmann erläutert ergänzend, dass der Bahnübergang Felix-Lensing-Straße sich im PFA 3.4 befände und die Eisenbahnunterführung B8/L7 im PFA 3.5. Er führt weiter aus, dass er den gleichen Einwand bereits vor Jahren im Verfahren beigebracht habe.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs stellt in diesem Zusammnhang klar, dass das dies umso besser sei, da der Einwand dementsprechend in den Abwägungen des Vorhabenträgers berücksichtig und abgewogen werden müsse.

 

Herr Boßmann erkundigt, sich ob die Stadt Emmerich am Rhein im Verfahren ebenfalls eine dahingehende Stellungnahme abgegeben habe.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass dies in der abgegebenen Stellungnahme der Stadtverwaltung nachgesehen werden müsse.

 

Vorsitzender Jansen weist Herrn Boßmann nochmals auf die Möglichkeit hin, zum Tagesordnungspunkt 3 beim Tagesordnungspunkt 5 eine oder mehrere weitere Fragen zu stellen.