Der Beigeordnete Herr Dahms möchte auf diesem Wege nochmals darauf hinweisen, dass zum 01.01.2023 die neue Wohngeldreform in Kraft getreten sei. Das habe zur Folge, dass ein deutlicher Anstieg des Empfängerkreises zu verzeichnen sei. So habe sich der Kreis der Anspruchsberechtigten knapp verdreifacht. Daher empfehle er, wenn man sich unsicher sei, ob ein möglicher Anspruch bestünde, einfach einen Antrag zu stellen einen möglichen Anspruch von den Wohngeldstellen prüfen zu lassen. Hier solle man jedoch ein wenig Geduld haben, da die Zahlen der eingegangenen Anträge ebenfalls deutlich angestiegen seien.