Sitzung: 28.03.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung
Herr Bartel teilt mit, dass der Stadtverwaltung ein Antrag
auf Ausstellung eines Negativzeugnisses zum Vorkaufsrecht für eine Immobilie
vorliege, welche zwischenzeitlich als Leiharbeitnehmerunterkunft genutzt wurde.
Im vorliegenden Kaufvertrag seien jedoch Regelungen getroffen worden, die auf
die vorgenannte Nutzung hinwiesen und eine entsprechende Nutzung unterbinden
würden. Darüber hinaus habe der Käufer zugesichert, die rechtswidrige Nutzung
der Immobilie als Leiharbeitnehmerunterkunft einzustellen. Vor diesem
Hintergrund würden seitens der Stadtverwaltung für das entsprechende Grundstück
keine Versuche unternommen werden, ein Vorkaufsrecht auszuüben oder zu
schaffen.