Herr Bartel teilt mit, dass der Stadtverwaltung ein Antrag auf Ausstellung eines Negativzeugnisses zum Vorkaufsrecht für eine Immobilie vorliege, welche zwischenzeitlich als Leiharbeitnehmerunterkunft genutzt wurde. Im vorliegenden Kaufvertrag seien jedoch Regelungen getroffen worden, die auf die vorgenannte Nutzung hinwiesen und eine entsprechende Nutzung unterbinden würden. Darüber hinaus habe der Käufer zugesichert, die rechtswidrige Nutzung der Immobilie als Leiharbeitnehmerunterkunft einzustellen. Vor diesem Hintergrund würden seitens der Stadtverwaltung für das entsprechende Grundstück keine Versuche unternommen werden, ein Vorkaufsrecht auszuüben oder zu schaffen.