Herr Bartel teilt mit, dass der Verwaltungsrechtstreit vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Eintragung des “Dachziegelwerk Alphons Meyer” in die Denkmalliste der Stadt Emmerich am Rhein abgeschlossen wurde. Hierbei wurde im Urteil der Stadt Emmerich am Rhein vollumfänglich Recht zu gesprochen. Die Entscheidung über die Eintragung ist somit rechtmäßig und bestandskräftig.

 

Vorsitzender Jansen stellt in den Raum, das er dementsprechend davon ausgehe, dass der Verwaltungsrichter, der Landschaftsverband Rheinland oder die Stadt  Emmerich am Rhein das Baudenkmal nun käuflich erwerben würden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass in diesem Zusammenhang zwischen dem Eigentümern und der Verwaltung ein erstes Gespräch über die weitere Nutzung des Areals stattgefunden habe. Im Weiteren seien Konkretisierungen der Planungen vorzunehmen und abzustimmen.

 

Vorsitzender Jansen erkundigt sich, wie die Sache weiter abgewickelt werden solle.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt, dass die vorgenannten Gesspräche der Abwicklung und des Findens einer Lösung dienen würden. Im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sei die denkmalrechtliche Bindung des Grundstücks und der baulichen und technischen Anlagen festgestellt worden. Nun sei im Rahmen der Gespräche zwischen den Beteiligten im Rahmen der denkmalrechtlichen Möglichkeiten eine ökonomische und tragfähige Lösung für den Eigentümer zu finden.