Mitglied Kukulies bezieht sich auf einen Zeitungsartikel, welchem zu entnehmen sei, dass vom Land NRW mit einer finanziellen Unterstützung hinsichtlich der Flüchtlingszuweisung zu rechnen sei. Er erkundigt sich, ob die Stadt Emmerich am Rhein diese Unterstützung bereits erhalten habe.

Der Beigeordnete Herr Dahms vermutet, dass es sich hierbei um das Bundesgeld handele und teilt mit, dass diese Gelder in Tranchen gezahlt werden. Die erste Tranche sei bereits eingangen und die zweite Tranche sei für den Monat April angekündigt.

Der Beigeordnete Herr Dahms erläutert weitergehend, dass die Tranchen nur für Aufwendungen verwendet werden dürfen, die im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg stünden. Andere Aufwendungen könnten nicht über diese Tranchen abgewickelt werden. Daher müssten die Kommunen auch entsprechende Verwendungsnachweise vorlegen.

Sofern die Bundesgelder nicht verausgabt werden können, müsse eine Rückzahlung seitens der Kommunen erfolgen.

Auch erläutert der Beigeordnete Herr Dahms auf Nachfrage von Mitglied Kukulies, dass die Tranchen zur Unterstützung von kurzzeitigen Ausgaben seien. Der Kauf von Immobilien werde als langfristige Ausgabe eingestuft und könne somit nicht aus den Tranchen gedeckt werden.