Sitzung: 20.04.2023 Integrationsrat
Gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden Einwände
nicht erhoben. Sie wird von der stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet.